Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
TobiasLeon hat diese Frage gestellt
MoinMoin,
ich befinde ich mich in einem Streit mit meinem Vermieter und bin gerade ziemlich ratlos, was ich jetzt machen kann. Vielleicht hat ja jemand von euch die Muße sich durch die Sachlage zu kämpfen und kann mir dann einen hilfreichen Tipp geben:

Die Sachlage.

Ich habe mit zwei Freunden 2004 eine StudentenWG gegründet. Ende 2008 sind diese ausgezogen, Ich bin seid dem Alleinmieter und habe mir zwei Untermieterinnen geholt, die mir fristgerecht kündigten und Ende Juni auszogen. Deshalb habe auch ich auch frist und formgerecht am 29.3.2009 gekündigt und wollte zum 30.6. aus der Wohnung raus.

So dachte ich zumindest, denn Ende April (also einen Monat nach Abgabe der Kündigung) bekomme ich einen Brief, in dem es eigentlich hauptsächlich um eine andere Angelegenheit ging, in dem in einem Nebenabsatz darauf hingewiesen wird, dass die Unterschriften der beiden ersten Mitbewohnern fehlten.
Genauer Wortlaut: „Weiterhin beziehen wir und auf das Kündigungsschreiben des Herrn X (ich meine damit mich) vom 29.03.2009. Wir bitten um Einreichen einer neuen Kündigung zum 30.6.2009, unterschrieben von allen Vertragspartnern“
Als ich das realisierte, habe ich meine ehemaligen Mitbewohner kontaktiert, die schrieben mir Vollmachten, die, nach dem ich sie erhalten haben, bei nächster Gelegenheit (22.6.2009) bei meinem Vermieter abgegeben hatte. Damit müßte die alte Kündigung ja wieder wirksam sein. Ich fragte nochmal explizit nach und man sagte mir, dass man sich deshalb nochmal bei mir melden würde. Das hat man aber erst im Juli gemacht und man hat gesagt, die Kündigung gilt nicht. Ist das so rechtens?

Das eigentlich verwunderliche für mich und die ehemaligen Mitbewohner war eigentlich, dass diese überhaupt noch im Mietvertrag stehen, da wir im September 2008 einen Antrag gestellt hatten, dass diese aus dem Vertrag rauskommen und ich alleiniger Mieter bin. Doch dieser Antrag scheint der Vermieter angeblich nie gesehen zu haben (gibt so ein paar Indizien, dass sie es vielleicht doch gesehen haben). Allerdings beinhaltete dieses Schreiben auch die Rücknahme, die nur für mich galt, einer Kündigung vom 3.8.2008 (zum 30.11.200 8) . Also dürfte auch kein Mietvertrag mehr bestehen.

Nun kann aber nach §545 BGB ein stillschweigender Mietvertrag geführt werden, wenn der Mieter weiterhin wohnen bleibt und zahlt. Das haben wir ja auch getan (also ich und meine neuen Untermieter), da wir davon ausgegangen sind, dass alles normal von statten ging. Es kam ja nicht mal eine Anfrage einer Wohnungsabnahme vom Vermieter. Allerdings wäre das nach einem Urteil eines Landesgerichtes ein neuer Mietvertrag. Da aber die ehemaligen Mitbewohner in Emails und Briefen öfters gesagt haben, dass sie dort nicht mehr wohnen, dürfte nur ich in diesem neuen mündlichen Vertrag mit einbezogen sein und somit meine Kündigung vom 29.3.2009 wirksam.

Noch besser ist allerdings, dass in unserem Mietvertrag noch auf der ersten Seite einen stillschweigenden Mietvertrag nach §545 BGB ausdrücklich ausgeschlossen ist. Also dürfte ab dem 30.11.2008 gar kein Mietverhältnis mehr bestehen, oder?

Ich wohne jetzt immer noch in der Wohnung, da ich es mir im Zweifelsfall nicht leisten kann, zwei Wohnungen zu bezahlen (bin ja nur Student) und ich habe meinem Vermieter auch immer wieder gesagt, dass ich die Wohnung alleine gar nicht halten kann. Ich bin nur noch bis Ende September in dieser Stadt, da ich dann den Studienort wechsle. Ich hätte also nichts dagegen gehabt die restlichen 3 Monate hier wohnen zu bleiben, da es ein unnötiger zusätzlicher Umzug (der ja auch immer mit Kosten, Zeit und Stress verbunden wäre) wäre. Leider ist es ein ungünstiger Zeitpunkt im Juli Nachmieter zu finden (da die Semester erst im Oktober beginnen), die Wohnung ist eh nicht so günstig und kein Nachmieter hat Lust, sich drei Monate wieder einen neuen Nachmieter zu finden, wenn ich ausziehe. Getrennte Mietvertrage, die in der Wohnung unter uns angeboten sind, wollten sie mir nicht gesstatten (hätte es deutlich leichter gemacht Nachmieter zu finden) und selbst einen Kompromiss, dass wenn ich alleine wohne und nur einen Teil der Miete zahle (das Haus hat eh diverse leere Wohnungen, und potentielle Mieter stehen hier nicht Schlange), wurde einfach ignoriert. Naja, der Vermieter muß ja keine Lösung für mich finden, aber er versucht mich jetzt möglichst lange für den Vollpreis in der Wohnung „festzuhalten“ (das vielleicht daran liegt, dass denen die Mieter fehlen).
Ich bin hier also „gestrandet“

Ich habe dann ein Gespräch gesucht, doch der Vermieter hat all diese Punkte einfach ignoriert und weggewischt. Da war überhaupt gar kein Einlenken.

Ein weiteres Problem ist, dass sich der Vermieter jetzt an die Eltern von mir und den ehemaligen ursprünglichen Mitbewohnern gemeldet haben. Sie waren Bürgen und von denen fordert jetzt der Vermieter die ausstehende Miete. Selbstverständlich zahle ich ab Juli nicht mehr, ich sehe den Vertrag (sofern überhaupt noch einer existierte) als gekündigt. Erstens meine ich, dass ich aus verschiedenen Gründen (s.o.) Alleinmieter bin und zweitens habe ich die Vollmachten nachgereicht zuletzt gibt es bis zum 30.6. keinen Widerruf der Kündigung.
Naja, sie fordern den Betrag von unseren Eltern, da sie Bürgen waren (für den alten Vertrag). Allerdings hat der Vermieter auch eine Kaution von zwei Kaltmieten (840). Das ist mehr als die Forderung. Zweitens darf ja nach §551 der Vermieter als Sicherheit nicht mehr als 3 Kaltmieten verlangen, also dürfte er in diesem Fall von den Bürgen max. 420 Euro verlangen, er fordert aber mehr. Auch darauf habe ich versucht den Vermieter hinzuweisen (hatte sogar den BGB Auszug dabei). Das hat ihn nicht interessiert.

Es gibt noch ein paar andere Punkte, aber die tuen eigentlich nichts mehr zur Sache.

Liebe Leute, was soll, kann ich in dieser Situation machen? Ich bin ratlos, wie ich mich jetzt verhalten soll. Vorallem mit einem so sturen Vermieter, der wenn ich eine Frage habe, gerne auf Zeit spielt und viele Anfragen einfach ignoriert hat. Es wird wahrscheinlich auf einen Anwalt hinauslaufen, aber als Student ohne Rechtsschutzversicherung könnte das auch teuer werden.

Vielleicht hat sich jemand durch den Text durchgekämpft und kann mir einen Rat, Tipp oder sonstiges geben, was hier helfen könnte.
Stichwörter: 545 + kuendigung

0 Kommentare zu „Der Vermieter will meine Kündigung nicht akzeptieren”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.