Gast 
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt
Hallo,
leider verstehe ich nicht so ganz ob ich nun laut meines Mietvertrags bei Auszug renovieren muss, oder nur Besenrein übergeben muss.
im Vertrag steht:
"Der Mieter übernimmt die Mieträume bei Beginn des Mietverhältnisses im ordentlichen, bezugsfertigen Zustand; ohne Dübellöcher, Nägel, Haken und Aufkleber aller Art.
Ausnahme: siehe Übergabeprotokoll
Die Renovierungsarbeiten ( Schönheitsreparaturen) während der Mietzeit übernmmt der Mieter auf eigene Kosten.
Zu den Schönheitsreparaturen gehören:
1) Das Streichen/Tapezieren von Decken und Wänden individuell nach Geschmack des Mieters; einschliesslich dem Entfernen des der Alt-Tapeten vor der neu Tapezierung.
2) Das Lackieren der Heizkörper und Heizrohre nach Absprache mit dem Vermieter.
3) Das Lackieren/Lasieren von Innentüren, Fussleisten, Einbauschränken, Fenster und Aussentüren von innen, nach Absprache mit dem Vermieter.
Die Schönheitsreparaturen sind - gerechnet von Beginn des Mietverhältnisses - spätestens in folgenden Zeitabständen durchzuführen:
1) Decken, Wände, Fussleisten in Küche, Bad und Dusche alle 3 Jahre.
2)Decken, Wände, Fussleisten in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen, Toiletten alle 5 Jahre.
3) In allen Nebenräumen lle 7 Jahre.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses gilt folgende Regelung:
A) Hat das Mietverhältnis 5 Jahre oder Länger bestanden und hat der Mieter in dieser Zeit keinerlei fachgerechte Schönheitsreparaturen durchgeführt, ist er dem Vermieter zur Zahlung des vollen Betrags verpflichtet, der für die Schönheitsreparaturen gemäß einem vom Vermieter vorzulegenden Kostenvoranschlag einer Malerfirma erforderlich wird.
B) Hat der Mieter fachgerechte Schönheitsreparaturen ganz oder teilweise während der Mietzeitz durchgeführt oder hat er die Mieträume bei Beginn im neuwertig renovierten Zustand übernommen,
(dazu muss ich sagen, dass ich die Wohnung mehr oder weniger frisch renviert übernommen hab, da die junge Dame die vor mir in der Wohnung wohnte, nur drei Monate geblieben ist und zu ihrem Mietbeginn renoviert hatte.)
gilt folgende Regelung:
Sind die vereinbarten Fristen noch nicht vollständig abgelaufen, hat der Mieter den anteiligen Geldbetrag gemäß kostenvoranschlag nach A) zu zahlen, der sich aus dem ZEitraum seit der letzten fachgerechten Durchführung der Schönheitsreparaturen bis zum Ender der Mietzeit ergibt.
Grundsätzlich sind die Mieträume bei Vertragsende ohne Nägel, Haken, Dübelöcher und Aufkleber aller Art zu übergeben, da der Mieter diese auch so erhalten hat."
Jetzt ist es so, dass ich mein Schlafzimmer letztes Jahr gestrichen hab ( und zwar lila) und in den anderen Räumen (Küche und Wohnzimmer) die Wände nur teilweise gestrichen hab, also Bordürenzeichnungen angebracht hab.
Ausserdem, wurden vor zwei Jahren neue Fenster eingesetzt und bei diesem Unterfangen natürlich die Tapeten am Fensterrahmen beschädigt. diese wollte mein Vermieter damals reparieren lassen, aber aus beiderseitigem Zeitmangel ist es bis heute nicht dazu gekommen. Müsste ich das dann neu tapezieren?
Ich wohne seit 3 1/3 Jahren in der Wohnung.
Rein theoretisch kann ich doch auch sagen, dass ich vor zwei jahren alles gestrichen hab, und dann müsste ich jetzt gar nichts mehr machen?
Weiss nicht weiter und hoffe auf Hilfe.
Melanie