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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich wohne seit 6 Jahren in meiner Whg. die ich für den nächsten Monat gekündigt habe.

Die Wohnung habe ich in einen "bescheidenen" Zustand übernommen. Es waren keinerlei Schönheitsreparaturen durch den Vormieter oder den Vermieter geleistet. Der Vermieter hat einen Zuschuß von DM 400,00 für diese Arbeiten geleistet. Entstanden sind letzlich Kosten i.H.v. etwa DM 3.000,-- Ich habe die Wohnung komplett renoviert. In sämtlichen Räumen neue Tapete, weiß bzw. ocker gestrichen. Die Decken waren z.T. auch durch vorherige Deckenplatten beschädigt, das wir diese auch übertapeziert haben. Die Bodenfliesen aus Linolium waren in einem schlechten Zustand, zum Teil auch ausgebrochen. Wir haben dafür Laminat bzw. Teppich verlegt. Alle Türen wurden abgeschliffen und neu gestrichen. Die Fenster haben wir nicht bearbeitet, da diese ausgetauscht werden sollten, was allerdings bis heute nicht passiert ist.

Im Mietvertrag steht lediglich, das die Mieträume in einem ordnungsgem. Zustand übergeben werden müssen und das der Ursprungszustand der Wohnung wiederhergestellt werden muss.

Die Anbauten (Lampen, Duschvorhang, etc.) will ich gerne entfernen, die Löcher zuspachteln. Für die Herstellung des ursprünglichen Zustandes kann ich sogar noch ein "wildes" Fest feiern.

Jetzt möchte die Wohnungsgesellschft das ich bei Auszug die Wohnung renoviert, also mit weißer Rauhfaser und gemalten Fenstern und Türen abgebe. Ist dies o.k.?

Für Erfahrungen, Meinungen und Tipps bin ich dankbar!
Stichwörter: schönheitreparaturen + auszug

1 Kommentar zu „Schönheitreparaturen bei Auszug”

Susanne Experte!

Das kann ja nur verlangt werden, wenn im Mietvertrag vereinbart!

Was steht also dazu im Mietvertrag? Dazu ist übrigens völlig irrelevant, wie die Wohnung übernommen wurde.

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