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annasophie hat diese Frage gestellt
Ich habe letztes Jahr eine Studentwohnung gefunden, die Wohnung war frei aber der Vermieter wohnt in einer anderen Stadt und könnte nicht am 01.04.2016 kommen, ich wollte am 09.04.2016 die Wohnung ab 15.04.2016 bis 30.04.2017 mieten und bezahlen die halbe Miete für der ersten Monat . Der Vermieter meinte wenn ich die Wohnung mieten wollte ich musste unbedingt den Vertrag für 09.04 unterschreiben und für ein Monat bezahlen und wenn ich gesagt habe, dass ich nicht damit einverstanden bin,er hat sich geärgt. Ich möchte wissen, wenn ich nach einem Jahr ausziehe , kann ich gesetzlich für eine Rückerstattung für 9 Tagen mich beklagen? Ich bedank mich im voraaus

3 Kommentare zu „Mieten”

forsetis Experte! 21.03.2017 18:37

Wenn der Vermieter nicht ab 15.04. vermieten will, dann ist das seine Entscheidung. In diesem Fall muss man sich eine andere Wohnung suchen, bei der das möglich ist. Und wenn man die Miete für den halben Monat einklagen will, wird das nicht funktionieren.

Leo1 Experte! 17.04.2017 08:39

Wenn der Mietvertrag ab 09.04. lautet bezahlst Du die Miete auch erst ab 09.04. und nicht ab 1.4.

richter.m 09.05.2017 14:24

und hast du die ohnung gemieter oder nicht ??

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