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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich hoffe ich bin hier richtig... Wir haben gestern einen Brief von unserem Vermieter bekommen, wo er uns folgendes mitgeteilt hat:
"... ist vorgesehen sämtlich Fernsteranlagen der Wohnung gang und schliessbar zu machen. Es handelt sich hierbei um Wartungsarbeiten, die ich berechtigt bin, auf die Betriebskosten zu verteilen. Natürlich gehören Reperaturen jedweder Art nicht dazu..."
Ist das so richtig ??
Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.

1 Kommentar zu „Wichtig:Wartungsarbeiten über Nebenkosten abrechnen”

Susanne Experte!

Nein, das sind natürlich keine Wartungsarbeiten, die der VM über die NK auf den Mieter abwälzen kann.
Der Vermieter muss die Kosten von Instandhaltungs und Instandsetzungsarbeiten tragen.
Beispiel:
Ein Fenster ist kaputt und muss repariert werden: Instandsetzungsarbeit
Die Fenster werden alle überprüft, wo's hakt wird geölt: Instandhaltungsarbeiten

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