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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe am 20.08.2006 eine Aufforderung erhalten noch 21 EUR an Strom zu bezahlen
(komischerweise erst nachdem ich die Kündigung eingereicht worde).

Diese Nachzahlung bezieht sich auf eine Rechnung vom 19.03.2004 also für das Jahr 2003.
Diese Rechnung habe ich auch bekommen, jedoch wurde sie nicht abgebucht.
Ich muss hier erwähnen, dass ich am Lastschriftverfahren teilnehme
und es hätte abgebucht werden sollen (steht auch nochmal in der Rechnung).

Ist diese Nachzahlung verjährt?

Ich hoffe mir kann jemand helfen?
Stichwörter: jahren + stromnachzahlung + verjährung

0 Kommentare zu „Verjährung - Stromnachzahlung nach 2 Jahren?”

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