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britta hat diese Frage gestellt
Wir sind am 20.8. eingezogen, (Vertrag lief ab 1.9.) nachdem unsere Vermieterin uns anrief, dass wir eher rein können. Sie sagte, sie wolle für die restlichen Tage August keine Miete. Nun fordert sie dieses Geld, hätte dies nie gesagt. Müssen wir zahlen?

1 Kommentar zu „Mündliche Zusage des Vermieters”

Feffek Experte! 29.12.2008 09:40

Hallo Britta,

sofern in eurem Mietvertrag der Zahlungsbeginn der 01.09.2008 verankert ist, so hat eure Vermieterin schlechte Karten.

Rechtlich betrachtet ist eure Vermieterin in der Beweispflicht (im sinne von ?Was wurde gesagt, Was wurde vereinbart?etc.), wenn sie euch anteilig den August berechnen möchte! Fakt ist, ab 01.09.2008 ist Zahlungsbeginn und das habt ihr schriftlich.

Aufgrund dessen da Ihr dieses mündlich gemacht habt, wird es also eurer Vermieterin schwer fallen Ihr Beweispflicht nach zukommen.

In diesem Sinne genieße lieber die Feiertage und ärgert Euch nicht darüber. *grins*

An Eurer Stelle würde ich die Forderung eurer Vermieterin keine Beachtung schenken und Ihr dieses auch schriftlich mitteilen, mit dem Vermerk, dass mietvertraglich vereinbart wurde das der Mietvertragsbeginn der 01.09.2008 ist. Sofern eure Vermieterin weiterhin darauf bestehen sollte, dann bitte Sie doch dieses schriftlich euch gegenüber nachzuweisen um den Sachverhalt im Anschluss über euren örtlichen Mieterverein oder Rechtsanwalt prüfen zu lassen (meistens reicht schon eine schriftlich Androhung und der Vermieter dreht klein bei).

Prüfe dennoch deinen Mietvertrag hinsichtlich dieses Problematik, sofern nichts drin steht, dann umso besser für Euch! *grins*

Guten Rutsch ins neue Jahr..

Feffek

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