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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich und mein Freund möchten nächstes Jahr in eine 2-Zimmerwohnung ziehen und wir haben auch eine frisch renovierte Wohnung wo ein Vormieter drin war gefunden und jetzt hab ich hier einen Mietvertrag, der völlig in Ordnung ist, jedoch hab ich auch noch ein einzelnes Blatt bekommen, einen Nachtrag zum Mietvertrag, wo folgendes draufsteht:

"Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass der Mieter die Wohnung in frisch renoviertem Zustand nach Beendigung des Mietverhältnisses übergibt. Die Wohnung ist fachgerecht zu streichen (Decken und Wände). Der Teppichboden ist fachgerecht zu shamponieren, der Parkettboden ggf. abzuschleifen und neu zu versiegeln.
Die Mietkaution kann solange in Verwahrung des Vermieters bleiben, bis das Mietverhältnis endgültig beendet ist. Dies beinhaltet auch die Heiz- und Nebenkostenabrechnung für das Jahr des Auszugs. ..."

dann noch was über Tierhaltung, Tapezieren verboten, ein best. Stromabnehmer ist festgelegt...

Natürlich verlangt dieser Zettel eine Unterschrift von Vermieter und Mieter.

JETZT MEINE FRAGEN:

- Wir möchten nach 1 Jahr wieder ausziehen, wenn wir diesen Zettel unterschreiben, müssen wir gesagtes auch bei unserem Auszug erfüllen? Oder ist der komplette Satz nichtig?
- wenn nicht, soll ich dann mit dem Vermieter nocheinmal darüber reden und sagen dass ich diesen Beisatz nicht unterschreibe? (was aber, wenn der Vermieter dann sagt wir kriegen die Wohnung nicht?)

ps: ich weiß bereits mit den Jahren und den schönheitsreparaturklauseln bescheid von wegen 3 jahre für küche und bad etc...trotzdem bin ich mir sehr unsicher...

Danke für eure Antworten!!!
Stichwörter: soll + unterschreiben + mietvertrag + nachtrag

5 Kommentare zu „Nachtrag zum Mietvertrag - soll ich unterschreiben?”

Susanne Experte!

Als Zusatz zu einem Mietvertrag bzw als Anhang ist dies als Individualvereinbarung anzusehen. Das ist schlau vom VM, auch die Vereinbarung über den Einbehalt der Kaution. Wenn er einen Dummen findet, der das unterschreibt....Du solltest das nicht sein, selbst wenn er dann nicht an Euch vermietet, was sein gutes Recht ist.
Es ist aber frech, sowas zu verlangen, weil er offensichtlich genau weiss, dass er damit geltendes Recht aushebeln will (z.B. mit der grundsätzlichen Endrenovierung unabhängig von Mietdauer und Zustand)
Inwiefern die Vereinbarung trotz Unterschrift evtl. ungültig wäre, kann ich nicht sagen, dazu ggf. fachliche Beratung in Anspruch nehmen. Kann für diese Auskunft nicht sehr teuer sein!

RA Meyer zu Schlochtern Experte!

Hallo,

auch bei dem Zustatz zum Mietvertrag wird es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen handeln. Handelt der Vermieter gewerblich, so wird dies ohnehin nach § 310 III Nr. 1 BGB vermutet.

Enthält der Mietvertrag zusätzlich zu der Endrenovierungsklausel noch eine Schönheitsreparaturklausel, so ist sowohl die Endrenovierungsklausel als auch die Schönheitsreparaturklausel nach § 307 BGB nichtig (BGH: negativer Summierungseffekt !).

Mit freundlichen Grüßen

Meyer zu Schlochtern

Susanne Experte!

Hallo Herr Meyer zu Schlochtern,

inwiefern würde dieser Anhang zum MV als Individualvereinbarung Gültigkeit haben, da ja z.B. das Abschleifen und Versiegeln von Parkett nicht zu den Arbeiten gehört, die der VM als Schönheitsreparaturen auf den Mieter abwälzen kann? Weiterhin versucht der VM ja auch zu vereinbaren, die gesamte Kaution länger als 6 Monate einzubehalten und als Stromversorger einen bestimmten Anbieter zu bestimmen.

Um meine Frage zu verdeutlichen: Können Klauseln, die innerhalb eines Formularmietvertrages keine Gültigkeit haben als Individualvereinbarung Gültigkeit haben?

MissBaloo

Also im Mietvertrag gibt es schon eine Schönheitsreparaturklausel, die jedoch nicht bearbeitet ist, d. h. z.B. bei dem Satz:

"Schönheitsreparaturen währende der Mietdauer übernimmt auf eigene Kosten - der Mieter - der Vermieter.

..."

Da müsste ja dann irgendwas durchgestrichen sein.

Also wenn ich jetzt Herrn Meyer richtig verstanden habe, dann ist der Absatz über das Endrenovieren auch wenn ich unterschreibe nichtig und ich brauche mir keine Sorgen zu machen?
Jedoch wie ist das mit der Kaution? (Gute Fragen Susanne <!-- s :-) --><!-- s :-) --> )

MissBaloo

Also ich hab jetzt mal beim Mieterschutzbund angerufen, der Mann hat mir gesagt dass die Klausel mit der Endrenovierung, egal obs eine Vertragsklausel ist oder eine Klausel im Individualvertrag, auf jeden Fall ungültig ist und so werde ich das auch handhaben, das heißt ich und mein Freund unterschreiben den Wisch und wenn der Mieter nach diesem Jahr unsere Kaution zurückbehält weil er meint dass wir nicht richtig renoviert haben dann verklagen wir ihn da die Rechtslage eindeutig ist...wird schon hin hauen, vielleicht gibts ja auch gar keine Probleme.

Danke für eure Ratschläge!

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