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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
In dem mir durch meinen Vermieter vorgelegten Mietvertrag sind einige Passagen enthalten, die mich stutzig werden lassen.

Zum einen heißt es dort, "Der Vermieter haftet nicht für durch Wasser, Feuchtigkeit, Schwamm, Schimmel oder durch Feuer, Rauch und Sott entstandene Schäden, es sei denn, dass die Schäden durch grobe Vernachlässigung des Grundstücks entstanden sind und der Vermieter es trotz schriftlicher Aufforderung des Mieters unter angemessener Fristsetzung unterlassen hat, die baulichen Mängel zu beseitigen."

Heißt das für mich als Mieter, dass ich grundsätzlich selber für die Beseitigung des Schimmelbefalls oder der Feuchtigkeit in der Wohnung verantwortlich bin? Ich ging bislang davon aus, dass solchen Schäden dem Vermieter gemeldet werden müssen und dieser für die Beseitigung des Schadens verantwortlich sei. Oder ist die Bestimmung lediglich so zu verstehen, dass Folgeschäden nicht durch den Vermieter übernommen werden, er jedoch schon die Beseitigung des Schadens gewährleisten muss?

Weiterhin heißt es unter dem Punkt "Betreten der Mieträume", "Dem Vermieter steht die Besichtigung der Mieträume zu angemessener Tageszeit zwecks Prüfung ihres Zustandes frei. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mieträume auch in seiner Abwesenheit betreten werden können."

Ist diese Bestimmtun rechtmäßig? Es kann ja wohl nicht sein, dass der Vermieter jederzeit Zutritt zu meiner Wohnung hat, oder? Schließlich ist das meine Privatsphäre.

Ich würde mich freuen, wenn mir möglichst schnell jemand bei diesen Problemen weiterhelfen könnte.

4 Kommentare zu „Haftungsausschluss des Vermieters bei Schimmel, Wasser, usw.”

Fressbaeckchen Experte!

Hallo!

Ich gehe davon aus, daß derartige Klauseln nichtig sind.
Der Vermieter kann sich nicht einfach aus der Verantwortung stehlen für derartige Schäden. So wie es formuliert ist, würdest du z. B., wenn dein Obermieter (so du einen hast *g*, ist nur ein Beispiel) einen Rohrbruch hat und das Wasser aus deinen Steckdosen kommt, selbst dafür gerade stehen müssen. Das kann nicht sein!

Der Vermieter hat niemals ein Betretungsrecht, wie es im MV angegeben ist - schon gar nicht in deiner Abwesenheit. Wenn er sich vom Zustand der Mietsache überzeugen will (aber dann bitte auch nicht alle paar Wochen!), hat er einen DIR passenden Termin auszumachen.

Ralf

fin Experte!

Ein Vermieter ist immer für die Beseitigung des Schimmels verantwortlich wenn dies 100%ig durch das Gebäude bedingt ist. Für Schimmelschäden, die vom Mieter zu verantworten sind z.B. durch unzureichendes Lüften, Wäschetrocknen in der Wohnung, unzureichendes Heizen im Herbst und Winter etc., kommt der Mieter auf.
Wird denn ein Schimmelbefall oder Wasserschaden in diesem Haus bereits befürchtet oder war schon desöfteren der Fall ? Wie sind da Ihre Erkundigungen?
Die zweite Klausel ist nichtig, da ein Vermieter nur nach vorheriger Anmeldung mit Zustimmung des Mieters die Wohnung betreten darf. Auf keinen Fall in Abwesenheit des Mieters.
Diesen Mietvertrag würde ich persönlich nicht unterschreiben.

Immobilienwirt Experte!

Nichtige Klausel kann man(n) immer unterschreiben *grins*

Holger-MD

Danke erstmal für eure schnellen Antworten.

Ich werde mich wohl mal mit dem Vermieter in Verbindung setzen und die Vertragsklauseln überarbeiten lassen.

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