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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo. Ich habe in einem 2-Familienhaus einen Teil ( 3 von 4 Zimmern ) der einer Wohnung untervermietet. Das 4. Zimmer ist mein Arbeitszimmer. Die 2. Wohnung bewohne ich komplett mit meinen Kindern. Nun hat sich die Untermieterin mit meinem Ex-Mann eingelassen, der wegen Körperverletztung an mir verurteilt wurde. Er ist ständig im Haus. Ein gerichtliches Hausverbot ignorieren beide. Wie schnell kann ich der Untermieterin kündigen, zumal ich auch meinen Arbeitsraum nicht nutzen kann. Bitte ganz dringend um Antworten.
Gruß vom ratlosen schlappes

1 Kommentar zu „Kündigung Untermietvertrag. Dringend !!!!”

fin Experte!

Mit normalem Menschen- und Rechtsverstand sollten Sie nach der gerichtl. Verfügung keine Probleme haben, Ihren Ex-Mann des Hauses zu verweisen, da Sie weiterhin Hausrecht haben. Zwar hat Ihre Untermieterin Wohnrecht in Ihrer Wohnung und darf als Besuch empfangen wen Sie will. Ihnen aber ist das unzumutbar und ich denke hierin würde sich auch ein Gericht berufen.
Ich würde hier doch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, damit Ihnen der Nervenstress nicht über Gebühr aufgebürdet wird. Wenn nicht fristlos, doch wenigstens fristgerecht können Sie die Untermieterin kündigen.

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