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Tiger
Ich habe mich mit dem Vermieter mittlerweile so geeinigt, dass die Vormieterin sämtliche Klebereste und Fliegengitterreste entfernt.
Der Vermieter hat ja Gott sei Dank auch noch die Mietkaution der Vormieterin einbehalten.
Aber ich habe festgestellt, dass im Bad 16 Dübellöcher vorhanden sind. Insgesamt wurden dadurch 37 Fliesen beschädigt. Diese Löcher kamen aber erst zum Vorschein, nachdem wir die ganzen Windows-Color-Bilder entfernt haben.
Nun sagt der Vermieter, dass dies normale Abnutzung ist. Es ist wohl laut Gerichtsurteilen mittlerweile so, dass ein Mieter nach Lust und Laune bohren darf, wenn er etwas befestigen will. Aber 16 Dübellöcher gehen meiner Meinung nach über das normale Mass hinaus. Trifft dies zu?
Ich habe nämlich beim BGH auf der Seite noch beim Mieterschutzbund nichts dazu gefunden.