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sevenredseven hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe heute einem Makler telefonisch zugesagt, Wohnung A zu mieten. Die Entscheidung wird nächste Woche vom Vermieter (derzeit außer Landes) nach Prüfung meiner Selbstauskunft getroffen. Ein Mietvertragsentwurf wird mir noch vorab mit der Post zugestellt.

Gleichzeitig habe ich einem weiteren Makler zusammen mit meiner verlangten Selbstauskunft per Fax mitgeteilt, dass ich Wohnung B mieten möchte und einen vorbereiteten Mietvertrag erbeten. Der Makler hatte mir vorher die Wohnung mündlich unmittelbar nach der Besichtigung zugesagt, ohne meine verlangte Selbstauskunft zu kennen.

In beiden Fällen liegt somit von Seiten der Makler und Vermieter weder mündlich noch schriftlich eine Aussage vor, ob ich die jeweilige Wohnung nach Prüfung der Selbstauskunft tatsächlich bekomme.

Kommt ein Mietvertrag zustande sobald ein Vermieter mündlich zusagt oder darf ich auf einem vorbereiteten Mietvertrag bestehen?

Beste Grüße
sevenredseven
Stichwörter: zusage

3 Kommentare zu „Frage zum Thema Zusage”

Blackcat100 16.07.2009 16:40

Hallo
der Mietvertrag kommt erst bei unterschrieft oder aber bei Schlüßelübergabezustande. Auf Mündliche zusagen ist kein verlass da kanst du mit reinfallen und der zugesante mietvertrag ist ohne die Unterschrieft des Vermieters nicht gültig
Gruß Blackcat100

Blackcat100 16.07.2009 16:40

Hallo
der Mietvertrag kommt erst bei unterschrieft oder aber bei Schlüßelübergabezustande. Auf Mündliche zusagen ist kein verlass da kanst du mit reinfallen und der zugesante mietvertrag ist ohne die Unterschrieft des Vermieters nicht gültig
Gruß Blackcat100

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