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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen ,ich benötige Hilfe. Ich habe im Mai 2005 eine Erdgeschoß Wohnung in einem Zweifamilienhaus gemietet mit einem Mietvertrag in dem eine Mindestmietzeit von drei Jahren festgeschrieben steht, der Vermieter wollte das Haus damals verkaufen , aber fand keinen Interesseten.
Es wurde auf meinen Wunsch eine sechs monatige Frist zur Kündigung falls der Vermieter uns kündigt schriftlich festgehalten, wenn dies nicht geschieht verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Es wurde nun seitens des Vermieters fristgerecht zum 28.04.2008 gekündigt ohne schriftliche Begründung und nach einem Gespräch soll das Haus nicht verkauft werden.Er will es vielleicht zu einem Einfamilienhaus umbauen( verwunderlich ist nur das die über uns wohnende Partei nicht gekündigt und auch nicht darüber informiert wurde).
Danach war sein Angebot ich solle 245 Euro mehr Miete zahlen ab dem 01.05.2008 denn schließlich wäre es teuer so ein Haus zu unterhalten ( wobei sein Ferrari Maranello wohl weitaus mehr im Unterhalt kostet )und dann würde er uns nicht fristgerecht kündigen und außerdem sollte in den Vertrag dann auch noch eine Staffelmiete ( jedes Jahr 50 Euro mehr Kaltmiete).
Es hat den anschein als ob man erpresst wird entweder du zahlst oder du fliegst.
Angeblich wollte noch ein Architekt für den Umbau unsere Wohnung besichtigen, einen Käufer hat er laut seiner Aussage noch nicht und auch nicht in Aussicht.

Ich habe das Gefühl er will uns raushaben , dann neu vermieten und die Kaltmiete richtig erhöhen für den nächsten Mieter, denn die über uns wohnen sind nicht gekündigt , aber nun etwas entsetzt das ihnen das auch noch droht.

Gleichzeitig bot er mir zwei andere Wohnungen an.


Meine erste Frage : Ist die Kündigung ohne schriftliche Begründung so rechtens( den sie war eigentlich für den Hausverkauf gedacht)?

Zweite Frage:Was kann man gegen so einen von Vermieter machen?
Stichwörter: rechtens + kündigung

1 Kommentar zu „Kündigung rechtens???”

Susanne Experte!

Eine vermieterseitige Kündigung ohne Begründung gilt nur nach § 573a.
Ansonsten solltest Du mit dem Vertrag und der Kündigung zum Ra und beides prüfen lassen.
Mieterhöhung geht auch nur nach BGB mit Begründung und auch nur um 20% in 3 Jahren (Kappungsgrenze) Wäre die denn mit der Summe eingehalten?

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