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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. Ich habe am 01.04.03 einen Mietvertrag für die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen. Dieser Mietvertrag wurde zeitlich auf 2 Jahre begrenzt, weil eventl. nach Ablauf dieser 2 Jahre entweder ein Eigenbedarf für Familienangehörige vorliegt oder ein Umbau zwecks wohnwertverbessernder Massnahmen durchgeführt werden soll. Nach Ablauf der 2 Jahre habe ich den Vertrag um 1 weiteres Jahr verlängert. Im Februar 2006 habe ich meinem Vermieter mitgeteilt, das ich den Mietvertrag nicht um 1 weiteres Jahr verlängern werde und zum 31.03.06 das befristete Mietverhältniss nicht verlängern werde. Dies wurde von dem Vermieter auch so angenommen. Der Vermieter teile mir daraufhin mit, das er noch diverse Nachbesserungen in der Wohnung machen wolle (Risse in der Wand etc.) und das ich erst nach diesen Arbeiten die Malerarbeiten in der Wohnung durchführen kann. Diese Arbeiten hatte er am 08.04.06 erledigt. Ich habe die Wohnung grösstenteils zum 07.04.06 geräumt. Es befinden sich nur noch einige Mittel kleinere Dinge in der Wohnung. Heute bekomme ich einen Anrufe von meinem Vermieter, bis wann er mit der Zahlung der kompletten Miete für April rechnen kann, nachdem die Kündigungsfrist ja 3 Monate ist. Wenn ich Ihm die Wohnung zum 31.03.06 übergeben hätte, dann hätte er darauf verzichtet aber nachdem ich erst am 07.04.06 die Wohnung geräumt hatte, besteht er noch auf die Miete für April. Ist diese vorgehensweise von seiner Seite rechtlich korrekt, nachdem ich ab 01.04.06 ja keinen gültigen Mietvertrag mehr hatte, nachdem der zeitlich befristete Vertrag zum 31.03.06 ausgelaufen ist. Die Räumung der restlichen persönlichen Sachen, die Reinigung, Malerarbeiten werden in den nächsten Tagen durch mich erledigt.
Stichwörter: zeitmietvertrag + auszug + problem

2 Kommentare zu „Problem bei Auszug / Zeitmietvertrag”

Rano Experte!

Es ist grundsätzlich so, daß Du zum Vertragsende die Wohnung komplett hättest übergeben müssen (= leergeräumt und Schlüssel zurückgeben). Eine weitere "Nutzung" über diesen Termin hinaus bedeutet quasi eine Vertragsverlängerung.

In Deinem Fall ist es jedenfalls Auslegungssache. Schließlich hat Dir der VM zumindest eine Fristverlängerung für die Mängelbeseitigung eingeräumt, da sein Putzer ja vorab noch Arbeiten zu erledigen hatte. Ist der Putzer dann auch noch mit einem Schlüssel in die Wohnung gegangen, den ihm der VM gegeben hat, kann auch eine Schlüsselübergabe pro forma bereits stattgefunden haben. Wie sollte der Handwerker sonst in diese Wohnung gekommen sein?
Diese Fristverlängerung dazu zu benutzen auch noch Möbel und Dinge des täglichen Bedarfs in der WOhnung zu belassen ist nicht ok.

Vielleicht solltest Du einen Kompromiss (Zahlung bis zum 15.) anstreben, da hier eine klare Deutung der Rechtslage nur schwer möglich ist.

Gruß
Ralph

deronkel

Der Vermieter hat die Ausbesserung der Risse selbst durchgeführt und seine Aussage war, das er erst die Risse in den Wänden und der Decke ausbessert und ich danach erst die Wohnung streichen soll. Heute meinte er, das ich dies hätte vollkommen unabhängig von seinen Arbeiten schon vorher hätte machen können. Diese Ausbesserung war Ihm aus beruflichen Gründen aber auch nicht früher möglich. Sein Argument für eine Mietzahlung ist, das sich noch persönliche Sachen von mir in der Wohnung befinden. Was aber meiner Meinung nach meine Sache ist, nachdem ich ja die Malerarbeiten auch noch nicht ausführen konnte.

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