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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo allerseits!
Ich habe eine Frage. Dazu möchte ich kurz den Sachverhalt erläutern. Meine Freundin ist 2002 in eine Wohnung eingezogen. Damals gab es einen Vertrag mit einer Mindestmietdauer von 24 Monaten. Nun wurde die Miete etwas erhöht, ein neuer Vertrag aufgesetzt in dem wieder eine Mindestmietdauer von 24 Monaten eingefügt wurde. Nun will meine Freundin aber dort ausziehen.
Meine Frage:
1. Ist es rechtlich in Ordnung der selben Person erneut eine Mindestmietdauer aufzuzwingen?
2. Oder gilt trotzdem eine Kündigungsfrist von 3 Monaten?
3. Welche Möglichkeiten bestehen, dass sie so schnell wie möglich aus diesem Vertrag herauskommt?

Für Ihre Antworten bin ich bereits im Voraus dankbar und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Steffen


PS: Frohes Osterfest

0 Kommentare zu „Mietvertrag mit Mindestlaufzeit kündigen”

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