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Holodoc hat diese Frage gestellt
Hallo,

diese Anfrage stelle ich für einen Bekannten. Dieser ist mittlerweile ziemlich verzweifelt. Seine Oma lebte 45 Jahre in einer Wohnung und ist vor 2 Monaten gestorben.
Nun muss er zuerst die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten (Vermieter bestand drauf...) und nun komplett renovieren.
Er hat bereits alle Tapeten entfernt und die Wohnung gemalert.
Die Fenster gestrichen und alle Tapeten und Klebereste auf dem Dielenboden entfernt.
Das muss doch reichen, oder?
Der Vermieter hat heute die Annahme des Schlüssels verweigert und möchte daß der Erbe nun noch überall Laminat verlegt und die alten Ölöfen rausreist und Neue einbaut!
Das ist doch eine Frechheit oder sehe ich das falsch?
Könnt ihr mir Links zu Urteilen senden oder irgendwie sonst helfen?
Vielen Dank schon mal im Vorraus

Gruß
Katrin

2 Kommentare zu „Langjährige Mieterin gestorben, Erbe soll Wohnung extrem renovieren...”

Berthelstal Experte! 19.08.2011 06:06

Neuen Fußboden müßten Sie eigentlich nicht verlegen. Schauen Sie zuerst mal im Mietvertrag nach, was da zu tun wäre und gehen Sie mit diesen zu einem Anwalt. Die Kosten für den Anwalt dürften geringer als ein neuer Fußboden sein sowie das Entsorgen von Sondermüll.
Ich denke Ihre Chancen stehen sehr gut.

Bladder Experte! 19.08.2011 07:26

Wenn man nach Kenntnisnahme eine Erbschaft nicht innerhalb von 6 Wochen beim Nachlassgericht ausschlägt, ist man in den Mietvertrag eingestiegen.

Zu den Forderungen des Vermieters könnte man in der Weihnachtszeit sagen - dem fehlen ein paar Nadeln in der Tanne. Man sollte auch nicht vergessen, dass der Vermieter ja über Jahre für die Einrichtung Miete kassiert hat.

Man kann dem Bekannten nur helfen, wenn man den Mietvertrag kennt. Renovierungen, wie sie hier verlangt werden, haben nichts mehr mit der Ausführung von Schönheitsreparaturen zu tun.

Wenn die Wohnung mit Holzdielen angemietet wurde, dann kann sie auch nur so zurückgegeben werden. Wenn die Ölöfen mitgemietet waren, dann ist der Austausch Vermieterangelegenheit, es sei denn, die Öfen wären durch den Mieter nachweislich beschädigt worden. Aber selbst dann wird ein Abzug Alt gegen Neu gemacht (Zeitwertentschädigung).


Natürlich ist alles eine Kostenfrage, aber ein Mieterverein oder ein Fachanwalt würde hier schnell zur Klärung beitragen.

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