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I.H. hat diese Frage gestellt
Hallo,
unsere Vormieterin hat die Wohnung direkt nach der Bau 15 Jahre lang gemietet.
Nun haben wir uns die zukünftige Wohnung nach dem Auszug der Vormieterin genauer angesehen und eine übermässige Abnutzung festgestellt. Es wurden die Schränke an die Aussenwand angebracht und die Wandhaken sind vor dem Auszug nicht entfernt worden, es gibt tausende von Dübel- bzw. Nagellöcher; teilweise fehlen die Fussleisten, die Gardinenstangen sind nicht entfernt und es steht ein Kleiderschrank im Keller!

Der Vermieter hat die Wohnung in diesem Zustand bereits abgenommen und die Vormieterin hat keine Renovierungsarbeiten zu erledigen.

Stattdessen sollen wir noch vor dem Einzug die Wände neu tapezieren, damit Vermieter anschliessend Laminat verlegen lassen kann. Aber wer ist verpflichtet die vorebereitende Arbeiten wie zum Beispiel die fachgerechte Verschliessung sämtlicher Dübellöcher, Entfernung der Wandhaken und nicht zu der Wohnung gehörenden Gardinenstangen oder Kleiderschränke zu erledigen?
Vielen Dank.

3 Kommentare zu „Übermässige Abnutzung der Wohnung ”

smile30625 Experte! 08.09.2009 16:39

Hallo,

da Sie mit dem Vermieter lediglich das Tapezieren vereinbart haben, nicht aber eine Komplettsanierung, hat er die Wohnung tapezierfertig und ohne sonstige Mängel (Löcher etc.) bereitzustellen.

Viele Grüße
smile

I.H. 09.09.2009 01:19

Vielen Dank für die Antwort. Ich sehe es genauso. Allerdings frage ich mich wer die Gegenstände entsorgen muss, die nicht zu der Wohnung gehören (Kleiderschrank, Gardinenstangen etc.), die Vormieterin, oder Vermieter?

smile30625 Experte! 09.09.2009 10:05

Sie haben ausschließlich zu Ihrem Vermieter eine vertragliche Beziehung, nicht aber zur Vormieterin. Ihr Vermieter schuldet Ihnen eine Wohnung ohne Sperrmüll.

Sie sollten Ihrem Vermieter einen freundlichen aber bestimmten Brief schreiben, in welchem Sie ihn auffordern,die Wohnung vor der Renovierung in einen ordentlichen Zustand zu versetzen. Damit wären Sie auf der sicheren Seite.

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