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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe meine jetzige Wohnung zum 30.06. gekündigt. Höchstwahrscheinlich kann ich schon ab dem 01.05. die neue Wohnung beziehen, was zwei Monate doppelte Mietzahlung bedeutet.

Ich habe gehört, dass man in so einem Fall in der alten Wohnung nur die Kaltmiete, ohne Nebenkosten zahlen muss, weil sie nicht mehr genutzt wird.

Stimmt das?

Vielen lieben dank

Grüße
Magdalena

0 Kommentare zu „doppelte Mietzahlung bei Wohnungswechsel”

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