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oli_mo hat diese Frage gestellt
Wir wohnen erst seit 2 Monaten in einer Wohnung.
Vor zwei Wochen hatten wir einen Wasserschaden auf dem Balko. Dies lag daran, dass der Abfluss verstopft war und das Wasser nicht abfließen konnte. Der Schaden wurde innerhalb von 24 Stunden behoben und das Wasser ist abgeflossen.

Nun hat meine Mitbewohnerin gemerkt, dass an einer Wand hinter ihrem Regal sich Schimmel gebildet hat und zwar in der Fußleiste in der Mitte der Wand. Diese Wand grenz nicht an den Balkon an, sondern ist eine Zwischenwand zwischen zwei Zimmern. Als wir das der Hausverwaltung gemeldet haben, wurde sofort gesagt, dass der Schimmel sich auf Grund des Wasserschadens auf unserem Balkon ausgebreitet hat. Wir sollen nun für die Kosten der Schimmelbeseitigung aufkommen.

Hatte jemand von Ihnen vielleich schon Erfahrung damit und kann mir sagen, wie man in so einem Fall am besten vorgeht.

Danke vorab!!! Würde mich über eine Antwort sehr freuen!!!

Viele Grüße
Oli

2 Kommentare zu „Schimmelbefall”

Bladder Experte! 22.06.2011 05:28

Nach der Rechtsprechung ist grundsätzlich ist der Vermieter beweispflichtig für seine Behauptung.

Sie können die Miete mindern (§ 536 BGB) oder den Schaden auf Kosten des Vermieters selbst beheben (§ 536a BGB)

Berthelstal Experte! 25.06.2011 18:13

Regal abrücken und dauerhaft lüften. Das geht jetzt im Sommer. Der Ursache nach zu urteilen ist dann der Schimmel weg.

Geht ganz ohne Getöns.

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