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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bin seit etwa 2 Jahren Erbe eines Mietshauses.
Nun ist einer der Mieter kurzfristig ausgezogen. Mit schriftlicher Kündigung. Die Mieten für die nächsten 3 Monate wurden von ihm freiwillig überwiesen, da die Kündigung nicht fristgerecht war.

Allerdings hat er weder seine Sachen aus der Wohnung mitgenommen, noch ist die Wohnung in einem Zustand, in der sie weiterzuvermieten wäre. Vollkommen verwahrlost durch Lebensmittel, Katzendreck überall und daraus entstehender extrem-Geruch.
Renoviert ist die Wohnung natürlich dementsprechend auch nicht und ich bin nichtmal sicher, ob eine Renovierung allein ausreicht, um den Geruch loszuwerden.

Hinzu kommen verschiedene Schäden an Türrahmen etc.

Also muss ich die Wohnung zuerst entrümpeln lassen und dann sämtliche Schäden beheben.
Eine Schadensersatzforderung werde ich stellen, ich bezweifle aber, dass der Mieter die finanziellen Mittel hat, um das zeitnah zu zahlen, so, dass ich die Wohnung nach den drei Monaten gleich weitervermieten kann. Die Kaution reicht auch nicht annähernd aus.

Wie sollte ich da am besten vorgehen?

Ich bedanke mich für Ratschläge.

Gruss,
Thomas
Stichwörter: verwahrloste + wohnung + zurück

5 Kommentare zu „Verwahrloste Wohnung zurück erhalten”

fin Experte!

Ausziehen bedeutet ja nicht das Mietende. Wenn das Mietende noch nicht erreicht ist, dann dürfen Sie die Wohnung auch noch nicht betreten. Hat der Mieter denn bereits die Schlüssel bei Ihnen abgegeben?
Bereits jetzt aber sollten Sie sich um die neue Adresse des Mieters kümmern (Einwohnermeldeamt), falls er bei Ihnen keine hinterlassen hat.
Sind nach Mietende der Unrat und Gegenstände noch vorhanden, so müssen Sie ihn erst einmal anschreiben und eine Frist sezten, die Sachen abzuholen und die Wohnung zu reinigen.

TH

Die Schlüssel habe ich mit er schriftlichen Kündigung bekommen, ja.
Daraus schliesse ich ja, dass er nicht gewillt ist, die Wohnung selbst zu räumen + reinigen.
In dem Zustand kann ich sie allerdings auch keinem zur Miete anbieten, d.h. ich werde bis zum Ende der Mietzeit keinen Nachmieter finden können.
Das würde ich gerne vermeiden, denn dadurch entstehen mir ja Verluste, noch zusätzlich.

fin Experte!

Sie müssen bis zum Ende der Mietzeit auch keinen Nachmieter finden, denn anscheinend wurde die Miete bis dahin ja noch bezahlt. Daher haben Sie Gott sei Dank keinen Verlust.
Trotzdem den Mieter, wie gesagt, anschreiben und um Räumung und Reinigung der Wohnung mit Fristsetzung annmahnen. Dabei dürfen Sie ihm ankündigen, dass bei Unterlassung eine Räumung und Säuberung auf seine Kosten erfolgt. Ohne dies dürfen Sie zunächst einmal gar nichts unternehmen.
Falls Sie noch im Besitz der Kaution sind, können Sie bei Nichtausführung die Kosten für Räumung und Säuberung von der Kaution abziehen. Aber erst nach einer fruchtlosen Fristsetzung.

TH

Die Kaution wird dafür aber sicher nicht reichen, die war nämlich verhältnismässig niedrig.
Wenn der Mieter nun nicht in der Lage ist, mir die Kosten für Räumung, Säuberung und Renovierung zu erstatten, falls ich das in die Wege leiten muss, was dann?
Muss ich mich mit einer Ratenzahlung begnügen, von der ja dann auch wiederrum ich den Nachteil hätte, das ausgegebene Geld nicht sofort zu haben?
Oder bekomme ich, wenn der Mieter gar nicht in der Lage ist zu zahlen, evtl. gar nichts, denn wo nichts zu holen ist, ist eben nichts?

TH

Rano, das ist wohl der beste Weg, ja.

Noch eine Frage: Wenn der Mieter Ratenzahlung vorschlägt, bin ich gezwungen, diese Ratenzahlung zu akzeptieren?

Damit sind meine Kosten ja kurzfristig auch nicht gedeckt.

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