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Gast
natürlich kann der Vermieter verlangen, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben.
Schäden, die ihr während eurer Mietdauer verursacht habt müsst ihr spätestens beim Auszug wieder beseitigen.
Anders verhält es sich nur, wenn es sich um eine normale Abnutzung handelt. Das kann man aber natürlich von hier aus nicht beurteilen.