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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
guten tag,

habe an 28.02.2005 widerspruch gegen meine b-kostenabrechnung beim vermieter eingelegt... inzwischen ist 1 jahr vergangen und er hat sich darauf nicht gemeldet. habe auch noch kein geld bezahlt. warmmiete bezahle ich aber ganz normal weiter. gibt es irgendwelche fristen in der sich der vermieter melden muss oder verjährt das nach einer gewissen zeit?
in der zwischenzeit kam die b-kostenabrechnung für das folgejahr ohne bezug auf meinen widerspruch zum jahr 2004/2005.
vielleicht kann mir ja jemand sagen, wie ich mich da verhalten soll, zumal die aktuelle abrechnung auch schon wieder fehler aufweisst.

Gruß
eclispe72

1 Kommentar zu „widersruch bei nebenkostenabrechnung”

Rano Experte!

Hallo!
Da keine Antwort erfolgte, ist der Status "Widerspruch akzeptiert" eingetreten.
Da das aber nicht gänzlich hieb- und stichfest ist, könntest Du den neuen Widerspruch ja mit einer Formel ala "Sollte ich bis zum [mind. 2 Wochen] nichts Gegenteiliges von Ihnen gehört haben, gehe ich davon aus, daß Sie die von mir vorgetragenen Korrekturvorschläge akzeptiert haben" ergänzen.

Zudem vorher Belegeinsicht nehmen, damit Du die Fehler auch beziffern kannst!
Überprüfe die neue Abrechnung, ob er Dir die alte Nachforderung evtl. wieder hineingeschrieben hat.

Gruß
Ralph

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