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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
mein Vermieter hat bei der Wohnungsübergabe bemängelt dass der Laminatboden nicht sauber genug sei und ich ihn wischen soll. Desweiteren soll ich die Eingangstür reinigen weil dort Fingerabdrücke zu sehen sind. Der Laminat hat lediglich Wischschlieren und ist nicht wirklich dreckig. Kann mein Vermieter vom mir verlangen dass ich die Wohnung komplett wischen muss? Er hat dies ins Übergabeprotokoll als Mängel aufgenommen.
Stichwörter: wohnungsreinigung + auszug

1 Kommentar zu „Wohnungsreinigung bei Auszug.”

pampolina

Hallo, bin ganz neu hier im Forum. Es geht um meine Tochter (21 Jahre, Ende des 2. Ausbildungsjahrs zur Krankenschwester). Sie hat im August 05 eine 1ZW für 150.- € kalt gemietet, unbefristeter Mietvertrag. Miete wurde immer pünktlich überwiesen, Kaution hat sie bei Einzug bar an den Vermieter bezahlt (wurde im Mietvertrag festgehalten, ich war dabei). Gestern hat sie vom Bewohner über ihr (er ist Eigentümer seiner Wohnung) erfahren, dass ihre Wohnung heute zwangsversteigert wird. Die Zwangsversteigerung wurde bereits im August 04 ins Grundbuch eingetragen. Davon hat der Vermieter ihr kein Sterbenswort gesagt! Heute wurde die Wohnung an den Mitbewohner über ihr versteigert, der ihr bereits mündlich gekündigt hat, die schriftliche Kündigung wird wohl schnellstens nachgereicht. <!-- s :( --><!-- s :( -->
Meine Fragen jetzt: <!-- s :?: --><!-- s :?: -->
1) Was passiert mit der Mietkaution?
2) Kann sie sich bei einer Kündigung auf die Sozialklausel berufen? Examen beginnt ab 12/2006 bis ca. April 2007 (Theorie und Praxis) Außerdem hat sie nur ihre Ausbildungsvergütung (ca. 640.- € netto monatlich, kein Geld für einen Umzug)
Liebe Grüße pampolina

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