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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
Ich habe folgendes Problem und weiß momentan nicht wie ich vorgehen soll. Ich habe vor einem Monat erst eine Wohnung untergemietet. Laut Vertrag noch etwa 5 Monate lang. Da ich allerdings diverse Probleme mit der Lage der Wohnung habe (nichts rechtlich Fassbares.. nur eine Fehlinformation über Busverbindungen, Entfernung zu bestimmten Punkten etc.) würde ich gern schon wieder ausziehen. Da ich mich recht gut mit meinem Vermieter verstehe, versuche ich das Problem noch vernünftig zu regeln und einige Nachmieter zu suchen, von denen er sich dann einen aussucht. Ich habe aber den Verdacht, dass der Vermieter sich darum überhaupt nicht kümmert, da ich ihm schon 10 Leute geschickt habe und er behauptet es hätte sich niemand bei ihm gemeldet. Da ich nicht vollkommen ausschließen kann, dass hierbei die Vernunft versagt und die Justiz eingreifen muss, wüsste ich gerne wo ich in diesem Fall stehe. Und zwar habe ich erfahren, dass mein Vermieter die Untermiete nicht angemeldet hat (Ich habe meinen 2. Wohnsitz dann auch nicht angemeldet. Er sagte mir das sei bei einer Untermiete nicht nötig und auch wenn ich ihm nicht wirklich glaubte, reichte mein Willen es ihm zu glauben und den Papierkram zu vermeiden wohl aus...). Im Vertrag selbst ist auch keine salvatorische Klausel vermerkt und einige (mir eigentlich unwichtige) Punkte wurden nicht erfüllt... ich wüsste nun gern, inwiefern man den Vertrag deswegen rechtlich für ungültig erklären könnte.
Ich hoffe jemand kann mir hier weiterhelfen (Wobei ich allein die Information der rechtlichen Handhabe als Hilfe ansehe)

2 Kommentare zu „Untermietvertrag für ungültig erklären?”

Susanne Experte!

Der Vertrag ist sicher nicht ungültig! Man könnte natürlich den VM bei einer Verhandlung über einen Aufhebungsvertrag darauf aufmerksam machen, dass der Vermieter bei Wissen über unerlaubte Untermiete ggf. den Hauptmietvertrag kündigen könnte....

fenderer

Der Vermieter ist der Wohnungseigentümer, die Wohnung liegt allerdings in einem Mietshaus. Inwiefern er sich trotz Eigentumswohnung an bestimmte (Haus-)Ordnungen halten muss und ob diese Ordnungen das Untervermieten verbieten weiß ich gar nicht, werd das aber mal in Erfahrung bringen. Danke für die Antworten.

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