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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo habe eine Frage zum Mietvertrag wo Kosten für Modernisierung in den Nebenkosten mitgerechnet wurden. Ist das denn zulässig und kann man das nachträglich noch ablehen wenn man den Mietvertrag schon unterschreiben hat.

Grundmiete 316,69
Betriebskostenvorrauszahlung 127,82
Heizvorraus 150,83
Modernisierung 226,96

Gesamt 822,30

2. Problem

Obwohl eine Nebenkostenrückzahlung aus 2004 inHöhe von 1300 € erstattet wurde, will der Vermieter die Vorauszahlung um 28 € im Monat erhöhen. Wie kann man sich dagegen wehren, da eine Einzugsermächtigung (weil Studentinenwg) vorliegt? Wer kann uns einen Rat geben.

0 Kommentare zu „Modernisierungskosten im Mietvertrag”

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