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zeldox2010 hat diese Frage gestellt
Hallo,
im Februar 2010 bin ich in einer Mietwohnung eingezogen. Der Makler hatte zwar von Maklerprovision gesprochen, jedoch habe ich bis jetzt dafür keine Rechnung erhalten; die vermietende Firma behauptet zwar, sie hätte mir eine zugeschickt, jedoch sei es kein Einschreiben gewesen und Zeugen dafür, dass ich die Rechnung jemals bekommen habe, gibt es auch nicht. Ich habe bisher die Provision nicht bezahlt, weil ich gar nicht weiß, auf welches Konto usw.
Eine Mahnung habe ich bisher auch nicht bekommen. Neulich hat der Makler angerufen und gefragt, warum er seine Provision noch nicht erhalten hätte. Ich habe in dem Moment die Provision mit der Kaution verwechselt und für letzteres habe ich eine Rechnung mit Bankdaten bekommen, die ich auch bezahlt habe.
Meine Frage: bin ich nun trotzdem in Verzug, obwohl sie nicht nachweisen können, dass mir jemals eine Rechnung zugestellt worden ist? Hat der Vermieter damit einen Anspruch auf Mahngebühren etc.?

1 Kommentar zu „Ärger mit Maklerprovision- trotz fehlender Rechnung”

Balkonexperte Experte! 01.09.2010 16:50

Wo ist das Problem? Wenn die Rechnung nicht auffindbar ist, teilen Sie das dem Makler mit und fordern Sie eine neue Rechnung an.

Ihr Vermieter hat mit dieser Rechnung nichts zu tun. Das ist einzig eine Sache zwischen Ihnen und dem Makler.

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