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Ein-Prozent-Regelung auch bei Kombi-Fahrzeugen
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

Ein-Prozent-Regelung auch bei Kombi-Fahrzeugen
Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass die für die private Nutzung von Dienstfahrzeugen geltende so genannte Ein-Prozent-Regelung auch für Kombi-Fahrzeuge (z. B. Vans und Geländefahrzeuge) gilt. Anders als bei Lkws und Kleinlastern ist bei derartigen Fahrzeugen sowohl die Personen- als auch die Güterbeförderung möglich. Insoweit besteht kein Unterschied zu normalen Pkws.
Urteil des BFH vom 13.02.2003
X R 23/01
RdW Heft 12/2003, Seite VI
Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass die für die private Nutzung von Dienstfahrzeugen geltende so genannte Ein-Prozent-Regelung auch für Kombi-Fahrzeuge (z. B. Vans und Geländefahrzeuge) gilt. Anders als bei Lkws und Kleinlastern ist bei derartigen Fahrzeugen sowohl die Personen- als auch die Güterbeförderung möglich. Insoweit besteht kein Unterschied zu normalen Pkws.
Urteil des BFH vom 13.02.2003
X R 23/01
RdW Heft 12/2003, Seite VI
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