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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe vor 8 Mon. einen Mietvertrag mit meinem damaligen Freund abgeschlossen. Wir beide wurden im Mietvertrag namentlich und als Gesamtschuldner aufgeführt. Nun klappte das Zusammenleben leider nicht so, wie geplant. Ich habe vor einem Monat die Kündigung eingereicht - für mich allein. Mein Exfreund hat sich bereit erklärt, die Miete und damit die Wohnung nach 3 Monaten Kündigungsfrist allein zu übernehmen. Dies hat er auch schriftlich festgehalten. Nun gibt es Ärger seitens der Vermieterin - sie ist der Auffassung, dass meine Kündigung unwirksam sei, weil nicht nur einer der beiden Mieter allein kündigen könne. Mein Mietverhältnis bestünde nach dem Auszug auch über die Kündigungsfrist hinaus fort. Mein Exfreund und ich würden auch beide weiterhin als Gesamtschuldner für die gemeinsam gemietet Wohnung haften.
Die Kostenverteilung sollte wir unter uns klären.
Nun meine Frage: Ist die Vermieterin wirklich im Recht und ich darf nicht kündigen, bzw. das Mietverhältnis besteht trotzdem auf unbestimmte Zeit weiter fort, obwohl ich ordentlich gekündigt habe - und obwohl mein Exfreund einverstanden ist, die Wohnung zu übernhemen?

Vielleicht hat irgendjemand Erfahrungen?? Würde mich freuen

2 Kommentare zu „Gesamtschuldner- keine Einzelkündigung mögl.? Dringend!!”

Gast Experte!

Hätte ich reelle chancen, wenn ich gegen die vermieterin klagen würde? nachdem ich rechtschutzversichert bin, käme es in frage

Gast Experte!

Deine Vermieterin hat leider recht. Ich hatte das gleiche Problem in einer WG. Die Kündigung geht nur gemeinsam...

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