hat diese Frage gestellt
Susanne
Ergibt sich aus den fehlenden Abrechnungen ein Guthaben, so hat der VM das auszuzahlen. Sicher ergebende Nachzahlungen hingegen kann er nicht mehr fordern.
Nach dem letzten BGH-Urteil muss der Mieter nicht die Abrechnung einklagen, sondern die im betreffenden Wirtschaftsjahr geleisteten Vorauszahlungen einklagen bei fehlender Abrechnung. Lass Dir über Deine örtliche Anwaltskammer einen Fachanwalt für Mietrecht nennen.