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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hi,

ich habe heute einen Brief eines Vermietervereins erhalten. Ich werde nochmals aufgefordert, die Nebenkosten für die Jahre 2001 und 2002 zu zahlen. Sonst werden gerichtliche Schritte eingeleitet.
Die Nebenkostenabrechnung für die Jahre 2001 und 2002 erhielt ich im April 2003. Abrechnungszeiträume jeweils Jan- Dez. Demnach ist gem. BGB der Abrechnungszeitraum 2001 verjährt (oder?).
Ferner ist die Abrechnung 2002 fehlerhaft. Darauf ging mein Vermieter und der Vermieterverein überhaupt nicht ein. Genauso wie auf die Verjährung der Abrechnung 2001. Ich solle zahlen!

Des Weiteren forderte mich der Vermieterverein im Juli 2003 auf, dass ich die Kopien Ihres Mandanten über die Abrechnungen zuschicken sollte, damit eine Prüfung erfolgen kann. Warum soll ich das tun? Die hat mein Vermieter doch sowieso. Ich hatte das Schreiben ignoriert.

Wie soll ich mich verhalten?

- nochmal einen Brief schreiben
- warten, was kommt?
- oder?

Für Tipps bin ich dankbar.


Grüße

Rolf

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung - Brief eines Vermietervereins”

Gast Experte!

Hallo,
Schreiben ignorieren und nur abwarten ist auf jeden Fall immer nachteilig und nicht so gut.Wenn irgend etwas nicplausibel erscheint oder man mit Entscheidungen oder Abrechnungen nicht einverstanden ist,sollte man immer erstmal Widerspruch einlegen undseine Ansprüche geltend machen.Dazu sind Fristen natürlich möglichst einzuhalten und regelmäßige Mahnungen bei fehlender Reaktion erforderlich.
Gruß

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