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Schokoberry hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich hätte mal ein paar Fragen in der folgenden Sache nach dem ich nicht so viel zu dem Thema gefunden habe:

Mein Bekannter lebt vom Jobcenter und hat Leckagen des Daches Schimmel und Feuchtigkeit in seiner ganzen Wohnung, nachdem der Vermieter mehrfach angemahnt wurde und nix gemacht hat ist mein Bekannter damit zum Anwalt auf Beratungshilfe.

Dieser hat nach zwei Schreiben (weitere Fristen zur Behebung der Mietmängel) das Mandat gekündigt.

Daraufhin ist mein Bekannter zu einem anderem Anwalt ohne Beratungshilfe gegangen da diese durch den vorherigen Rechtsanwalt verbraucht wurde.Von dort wurde PKH-Antrag mit einem Klageentwurf - Feststellungsklage bei Gericht eingereicht.

Außerdem sollte er zum Jobcenter und dort bescheinigen lassen das die Miete ab sofort nur noch unter Vorbehalt bezahlt wird.Das hat er gemeldet und sich bescheinigen lassen.

Nun kurz vor der Entscheidung zum PKH und den Klageentwurf durch das Gericht unterbreitet der Anwalt meines Bekannten spontan der Gegenseite ein Angebot bzw.eine Annerkenntnisvereinbarung (via Fax) ohne vorher mein Bekannten zu fragen und legt daraufhin das Mandat nieder.

Die Gegenseite nimmt dankend per sofort das Angebot über eine 20 % Mietminderung ohne Präjudiz zum jeweiligen Rechtsstandpunkt (via Fax) an und ersparrt sich damit eine gerichtliche Prüfung der Angelegenheit.

Mein Bekannter muß nun zum Jobcenter und dort angeben das die Miete 20 % gemindert wird bis die Mängel behoben worden sind.

Das Jobcenter freut sich über die 20 % Minderung und mein Bekannter guckt nun in die Röhre, weil eine Mietminderung nicht in seinem Sinne war, da der Vermieter an dem Mangel nach etlichen Fristsetzungen nicht interessiert ist und diese sehrwahrscheinlich auch nicht beseitigen will.

Der Vermieter schrieb in der Annerkenntnisvereinbarung:

Sobald die Witterung es zulässt, werden wir die Reparatur des Daches sowie hiermit in Zusammenhang stehende, notwendige Sanierungsmassnahmen innerhalb des Wohraumes vornehmen und anschließend auffordem, die Miete sodann vollumfänglich zu begleichen.

Bei meinem Bekannten in der Wohnung nimmt der Schimmel nach und nach stark zu, und beeinträchtigen meinen Bekannten seine Gesundheit und Lebensquailtät sehr,da er nun in der Wohnung verharren muß bis der Vermieter irgendwann mal tätig werden will.

Wie kann man nun weiter vorgehen in dem Fall, da ja dieses Annerkenntnis besteht?

Was empfehlt ihr soll mein Bekannter evtl. Umzugskosten usw. beantragen beim Jobcenter.

Was ist wenn der Vermieter die Mängel nicht beheben tut oder nicht alle Mängel behebt wie angegeben sondern wie er es möchte? (Ist schon vorgekommen hier).

Kann mein Bekannter zu einem 3ten Anwalt (Fachanwalt Mietrecht) gehen und erneut PKH-Antrag mit Klage einreichen?

Welche Klageart wäre hier zu empfehlen? Instandsetzungsklage oder Schadensersatzklage

Mein Bekannten reicht es in der Wohnung da die Mängel nur notdürftig bisher repapiert werden und die Mängel immer wieder kommen tun, er möchte am liebsten ausziehen was leider nicht so leicht ist wegen 3 Monatsfrist.

Er hatte versucht aus der Wohnung rauszukommen, durch einen Anwalt der ihm helfen sollte mit der Durchsetzung zu einer Ersatzwohnung / Übernahme der Umzugskosten durch den Vermieter+Schadensersatz (da bei ihm einige Kleidungsstücke schon verschimmelt sind).Aber der Rechtsanwalt meinte sein eigenen Weg in der Sache zu gehen.

Inwieweit kann man sich vom Jobcenter Hilfe holen bezüglich der verschimmelten in Sachen Wohnung/Umzug/Ersatzwohnung oder bringt es nix, da die sich nicht einmischen werden.

Dem Gesundheitsamt z.b interessiert es nicht das er schimmelt hat, nur wenn es eine öffentliche Einrichtung ist.

Wäre ein Antrag gemäß § 34 SGB X Zusage für Mietminderdeckung/Haftung der KdU bei Jobcenter sinnvoll?

Wer hat Tips,Erfahrungen und Lösungswege(ansätze) für uns,wir sind für jeden Tip dankbar!!

LG
Schokoberry

5 Kommentare zu „Schimmel & ALG2”

Schokoberry 18.03.2018 17:50

Noch anfüge:
Ein Wichtige Frage ist auch wenn das Jobcenter die Miete mindert was passiert wenn mein Bekannter 2 Monatsmieten in Rückstand kommt.

Wie verhält es sich mit Schimmel in der Wohnung begründet Umzugsgrund / SG Kiel, Beschluss vom 29.7.2009, S 9 AS 399/09 ER

Umzugskosten und Mietkautionsdarlehen auch bei Umzug in zu teure Wohnung - BSG Urteil vom 06.08.2014 B 4 AS 37/13 R

Schokoberry 19.03.2018 05:29

Hallo guten Morgen,

sind gerade über etwas gefallen, hier steht in der Minderung 20% von der Nettokaltmiete, muss das nicht von der Bruttomiete sein!? Von mein Bekannten der Rechtsanwalt hatte nur ein Betrag und die Bezeichnung 20 % im Anerkennungsschreiben an Vermieter geschrieben gehabt nicht ob vom Kalt oder Warmmiete.

Im Anerkennungsschreiben des Vermieter steht um die Nettokaltmiete und der Betrag den der Rechtsanwalt angegeben hatte!

Wie sieht es aus mit der Anwaltshaftung?

Gruß
Schokoberry

forsetis Experte! 19.03.2018 09:52

Ich denke mal, dass dieses Forum für Mietrecht nicht die richtige Anlaufstelle ist. Besser auf jeden Fall wäre ein Forum für Sozialrecht, bzw. Hartz4/ALG2.
P.S. Die Minderung wird von der Bruttomiete berechnet http://www.mietminderung.org/mietminderung-von-kaltmiete-oder-warmmiete/

Schokoberry 20.03.2018 15:16

Hallo,

danke für die Info, hatte mich schon an ein ALG2 Forum gewendet, dort wurde mir mitgeteilt das dass Jobcenter mit zivilrechtliche Auseinandersetzungen nichts zu tun hat und sich auch nicht einmischt.

Weiß denn keiner noch einpaar Tips zu meine mietrechtlichen Fragen hier?

Ist die Anerkennung nichtig, wenn statt Bruttomiete von der Nettokaltmiete gemindert wird?

Kann mein Bekannter wegen dem Fehler davon zurücktreten, was sein Anwalt da verzapft hat? Da eine Mietminderung nicht in seinem Sinne war und der Vermieter an dem Mangel nach etlichen Fristsetzungen nicht interessiert ist.

Gruß
Schokoberry

Tamer50 aktiver Benutzer 24.09.2018 03:32

Hallo,

also Schimmel ist Gesundheitsschädlich dass muss niemand ertragen. Daher gleich Wohnungswechsel beantragen.

LG Tamer50

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