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herr_vermieter hat diese Frage gestellt
Ich befinde mich in einem laufenden Verfahren wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf. Es geht um Schadensersatz, den ich vom ehemaligen Vermieter verlange (ca. 6000 Euro). Darin enthalten sind meine Umzugskosten (3000€) sowie die Mietdifferenz von 2014-2018 (ca. 3000€). Ich wohne jetzt in einer neuen Wohnung, die exakt gleich groß ist, wie die alte und durch eine Staffelmiete jedes Jahr 30€ teurer wird. Im ersten Jahr betrug die Mietdifferenz ca. 40 €.

Der Vermieter sagt, er sei bereit sich zu vergleichen und zu bezahlen, um den ganzen Prozessstress und Kosten zu vermeiden. Nun möchte er den Vergleichswert drücken. Er behauptet, er hätte zum Zeitpunkt der Kündigung (2014) die Miete um 15% erhöhen können. Dadurch wäre die Miete in der alten Wohnung höher gewesen als in der neuen und dafür müsste er keine Mietdifferenz zahlen. Außerdem wohnt er seit 2017 selbst in der Wohnung, weswegen auch für dieses Jahr keine Mietdiferenz anfällt. Er möchte daher nur für 2015-2016 Mietdifferenz zahlen + meine Umzugskosten. Laut seiner Rechnung ist der Vergleichswert dann bei ca. 4000€. Was denkt ihr darüber? Kann er das machen?

6 Kommentare zu „Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf”

forsetis Experte! 25.02.2019 11:18

Frage: Kann er das machen?
Antwort: Ja

herr_vermieter 25.02.2019 12:17

Schade :)
Und wenn ich den Vergleich einfach ablehne und der Ex-Vermieter verurteilt wird? Würde der Richter die Mietdifferenz auch neu berechnen und als SE ansetzen? Bei einer Verurteilung käme der Vermieter auch für weitere künftige Schäden auf, die eine Kausalität zum vorgetäuschten Eigenbedarf haben...Was für Schäden könnten das wohl sein?

forsetis Experte! 25.02.2019 13:37

Schon mal darüber nachgedacht, dass man diese Fragen einem Anwalt und nicht einem Laienforum stellt Und den Anwalt werden Sie auf jeden Fall benötigen, denn ab 5.000 Euro ist ein Landgericht vorgeschrieben. Und da ist auch Anwaltszwang.

herr_vermieter 25.02.2019 13:44

Frage: Schon mal darüber nachgedacht, dass man diese Fragen einem Anwalt und nicht einem Laienforum stellt?
Antwort: Ja

forsetis Experte! 25.02.2019 15:02

Und warum halten Sie sich nicht daran?

herr_vermieter 25.02.2019 15:24

Habe ich doch. Habe oben geschrieben, dass ich im laufenden Verfahren bin. Nach ihrem Post müssten sie ja wissen, dass ich bereits einen Anwalt habe. Ich wollte mich vorab informieren, da mein nächster Termin beim Anwalt erst in ein paar Wochen ist. Verstehe gar nicht, warum das so ein Thema ist. Wenn es zu müßig ist, dann einfach nicht antworten.

Danke

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