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meinprinz hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
ich habe nach einer Trennung vor 2 1/2 Jahren mit meinen 3 Kindern ein Haus mit einem unbefristeten Vertrag aber mit einem Kündigungsausschluss von 4 Jahren gemietet. Im August letzten Jahres- also knapp 2 Jahre später- habe ich wieder geheiratet und möchte nun mit meinem Mann zusammen ziehen. Aufgrund der geänderten Lebensumstände habe ich dann im Oktober zum 31.Januar 2009 gekündigt. Mein Vermieter hat die Kündigung mit Hinweis auf die Kündigungsschutzklausel nicht akzeptiert. Nun sucht er zwar auch Nachmieter per Zeitungsanzeige, aber die solventen Nachmieter, die gefunden wurden, sollen bei ihm einen ähnlichen Vertrag abschließen. Also mindestens mit einer Mietlaufzeit von 1 Jahr oder 2 Jahren. So sind schon 2 Nachmieter abgesprungen, da alle beide auf einen unbefristeten Vertrag bestanden. Ich habe keine Wahl als dieses finanzielle Fiasko über mich zu ergehen lassen. Habe mir schon Geld geliehen, um die Miete weiter zu zahlen. Gibt es für mich eine Möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen? Vielleicht wegen dem Umstand der Ehe? Wegen dem Umstand, dass meine beiden großen Kinder jetzt eigene Wohnungen haben und nicht mehr bei mir wohnen? Habe ich das Recht Zeitmietverträge mit Untermietern zwecks Wohngemeinschaft zu schließen, um die Miete weiter zu zahlen? Wäre über eine Antwort äußerst dankbar.

1 Kommentar zu „Kündigungsverzicht über 4 Jahre”

Susanne Experte! 18.02.2009 18:52

Du kannst den Vermieter schriftlich fragen, ob er Untermiete erlaubt. Dabei gibst Du den Namen des Untermieters an und teilst dem Vermieter mit, dass die Untervermietung aus finanziellen Gründen nötig ist. Lehnt er die Untervermietung ab, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Weitere Möglichkeiten der Sonderkündigung in Deinem Fall: Modernisierung durch den Vermieter, Gesundheitsgefährdung im Haus, Mieterhöhung

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