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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Am 26. Januar wollte ich mit meinem Auto aus der Tiefgarage fahren. Es war 06:05 Uhr und ich musste zur Arbeit.

Die Ausfahrt verläuft halbkreisförmig/steil und ist ziemlich schmal.

Es hatte den Abend vorher ca. 7 cm geschneit und ich konnte ich noch problemlos gg. 20:00 Uhr rausfahren. Den Morgen war jedoch Eis unter dem Schnee und mein Auto ist rückwärts zur Seite weggerutscht (trotz Winterreifen und ESP). Fazit: Stoßstange zerschrammt.

Der Hausmeisterservice fängt (bei Schneefall) um 05:00 Uhr mit dem Winterdienst an. Da er jedoch zahlreiche Objekte zu betreuen hat, schafft er es morgens nie rechtzeitig alles zu räumen.

Die Haftpflichtversicherung des Vermieters (Allianz) will nicht zahlen. Wer kann mir rechtlich weiterhelfen?

In wie weit trage ich ggf. eine Mitschuld? Da ich den Abend voher problemlos rausfahren konnte (bei gleicher Schneehöhe)...

Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten? Schaden an meinem Auto wird auf ca. 850 € geschätzt.

Beim Stöbern im Internet findet man immer Urteile in denen die Räumpflicht ab 06:00 bzw. ab 07:00 Uhr besteht. Gekoppelt an die Hauptverkehrströme der Gemeinde.

Wer entscheidet wann diese Verkehrsströme beginnen? Ich bin Polizist und kann nur sagen, dass der erste Berufsverkehr kurz nach 05:00 Uhr merklich einsetzt.

Hätte ich mir einfach ein Taxi bestellen können? Wer trägt die Kosten? Dann heißt es vielleicht, dass ich "blöd" bin, da ich ja problemlos hätte rausfahren können.

Vielen Dank für jede Hilfe!

MfG

Martin Willing

P.S. Wer noch Fragen hat, einfach posten, dann umschreib ich noch ein paar Einzelheiten. Danke!

0 Kommentare zu „Räumpflicht des Vermieters (Winterdienst)”

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