Wohnen und leben
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cash_flow hat diese Frage gestellt
hallo...
ich wohne in einer 3er wg und meine mitbewohnerin ist die hauptmieterin bei unserem vermieter und wir anderen beiden sind die untermieter von ihr...
wir sind nachträglich in die wohnung mit eingezogen...
es kommt öfter zum streit und sie droht des öfteren damit, mir die nutzung der gemeinschaftlichen küchengeräte zu verbieten...
hat sie das recht dazu dies zu tun, auch wenn sie die geräte damals auf ihre eigene kosten gekauft hat?
ich bin der meinung, dass die geräte zur grundausstattung der wohnung gehören, weil als ich einzog diese schon in der küche standen...
vll. irre ich mich auch, aber deshalb hoffe ich, dass mir hier jemand meine frage beantworten kann, denn diese machtkämpfe, in denen man nicht mit gleichen waffen kämpft sind einfach nur kindisch und nervtötend...
ich würde mich lieber auf mein studium konzentrieren als auf eine nervige mitbewohnerin ;)
also danke schonmal für eure hilfe,
lg, flow

0 Kommentare zu „Rechte des Untermieters”

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