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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Deutschland<br />
Wohnungsmieter können ihren Lebensgefährten erst dann bei sich einziehen lassen, wenn sie sich vorher die Genehmigung vom Wohnungseigentümer geholt haben. Dazu müssen sie dem Vermieter die Personalien des Partners mitteilen, eine Genehmigung ist dann nach neuem Mietrecht meist nur eine Formsache. Mit seinem Urteil hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine anders lautende Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/Main auf. <br />
Quelle:Welt.de
Stichwörter: neus + urteil

0 Kommentare zu „Neus Urteil!”

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