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Kringelkreis hat diese Frage gestellt
Hallo,

da es in Berlin als Student nicht gerade einfach ist, eine nette Wohnung abzubekommen (selbst mit der Bürgschaft gut verdienender Eltern), sind mein Vater und ich jetzt dazu übergegangen, ihn als Mietinteressierten anzugeben. Den Tipp habe ich von einer Freundin, die mit der gleichen Methode sofort eine Wohnung bekommen hat (ihr Vater ist alleiniger Hauptmieter der Wohnung). Bei der Freundin lief bis jetzt alles glatt, aber ich frage mich, ob der Vermieter nicht kündigen könnte, wenn er bemerkt, dass gar nicht der Hauptmieter die Wohnung bewohnt, sondern dessen Sohn. So, wie ich das Mietrecht verstehe, dürfen nächste Angehörige grundsätzlich "aufgenommen" werden. Allerdings müssten wir es dem Vermieter auf jeden Fall anzeigen - ok. Aber ich werde dann ja nicht "aufgenommen", sondern wohne in der 1-Zimmer-Wohnung allein (sonst wär's ja auch "Überbelegung" ;) .
Also, könnte es da Probleme geben? Oder sollte man einfach behaupten, dass der Vater halt nur einmal die Woche in der Wohnung übernachtet, somit also auch Nutzer ist (kann ja eh keiner kontrollieren).

Ich hab ein bisschen Muffensausen. Bitte helft mir.

Vielen lieben Dank!

2 Kommentare zu „Vater mietet Wohnung - Sohn wohnt darin”

Bladder Experte! 18.08.2010 10:00

Bei der Aufnahme von Ehepartnern und/oder Kindern ist keine Genehmigung des Vermieters erforderlich, sondern nur die Meldung, dass...

Niemand kann einem Mieter vorschreiben, wann und wie lange er eine Mietwohnung benutzt. Daher auch keine Bedenken, weil ja nun der Sohn der Hauptnutzer der Wohnung ist.

Dem Vermieter dürfte dies auch egal sein (bis auf eine Überbelegung der Wohnung), er hat ja den Mietvertrag mit einem solventen Mieter geschlossen, der für alles haftbar ist.

Kringelkreis 20.08.2010 12:24

Ok, dann vertraue ich mal deiner Kompetenz.

Vielen Dank!

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