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Tobermory hat diese Frage gestellt
Seit November 2009 lebe ich in der jetzigen Wohnung. Nach ein paar Monaten gab es Probleme mit der Vermieterin:
Ich musste mir plötzlich Fragen anhören wie: Was für ein Putzmittel tun Sie ins Putzwasser oder "Haben Sie eigentlich einen Staubsauger? Ich habe Sie noch nie saugen gehört". DAnn habe ich nicht den richtigen Besen zum Strasse kehren usw. Vor allem wollte sie mehrfach meine Wohnung betreten mit der Begründung, sie wolle kontrollieren, ob alles sauber ist und als Vermieterin darf sie das. Es sind Gespräche mit ihr geführt worden, das sie das nicht darf (mit Zeugen). Im August 2010 hat sie mir gesagt, das sie mir die Wohnung kündigt, wenn ich mich nicht bessere.
Lange Zeit hatte ich dann Ruhe und Mitte April musste ich mir dann von meiner Vermieterin anhören, das sie in meine Wohnung will. Es stände im Mietvertrag, das sie in meine Wohnung darf und zwar einmal pro Monat nach Vorankündigung. Das stände so im Mietvertrag. Zudem weiß sie nicht mehr, wie die Küche von mir ist. Sie will da ihre Möbel platzieren, sie will in die Wohnung, sie kann nicht mehr laufen. (Ich muss hinzufügen, das meine Vermieterin mittlerweile über 80 Jahre alt ist und vor ein paar Jahren an beiden Knieen operiert worden ist. Sie läuft mit einer Unterarmgehstütze. Ich habe sie schon so im Oktober 2009 bei der Wohnungsbesichtigung kennengelernt). Ich habe abgelehnt. Nach ca. 2 STunden habe ich meine Vermieterin wiedergetroffen, als ich vom Einkaufen kam. Sie stand breit in der Haustür, so das man links an ihr vorbeimusste um ins Haus zu kommen. Sie frug, ob ich den Mietvertrag gelesen hätte. Ich habe da nicht darauf reagiert. Meine Vermieterin ist hinterher und meinte zu mir: Sie wäre ja immer freundlich zu mir gewesen und sie hätte genug eigene Sorgen und sie geht zur Polizei und dann kommt sie mit Polizei in meine Wohnung.
Heute traf ich sie zufällig wieder vor der Haustür und ich musste mir sagen lassen, das sie beim Anwalt war und lt. diesem sie die Wohnung betreten darf. Ich musste mir was erzählen lassen von Bettverrücken und Duschumbau. Es stände noch gar nicht fest, das sie in meine Wohnung zieht. Sie macht es von der Wohnungsbesichtigung abhängig. Sie macht nichts schriftlich. Wenn ich am Montag nicht könnte, dann käme sie am Dienstag. Zweimal hat sie die Frage gestellt, ob ich was zu verbergen hätte. Ich habe nichts dazu gesagt. Meine Vermieterin teilte mir mit, das sie zum Anwalt geht und hat mich gefragt, ob ich noch normal bin.

Wie ist die Meinung von anderen hierzu?

1 Kommentar zu „Betreten der Wohnung durch die Vermieterin und (mögliche ) Kündigung wg. Eigenbedarf.”

mono Experte! 06.05.2012 10:22

Hört sich gruselig an - bei Einzelvermietern fortgeschrittenen Alters aber leider kein ungewöhnliches Gebahren. Zu den einzelnen Punkten:

Was für ein Putzmittel tun Sie ins Putzwasser oder "Haben Sie eigentlich einen Staubsauger? Ich habe Sie noch nie saugen gehört

Das hat die Vermietern absolut nicht zu interessieren - auch kann hier kein Auskunftsanspruch geltend gemacht werden !

Vor allem wollte sie mehrfach meine Wohnung betreten mit der Begründung, sie wolle kontrollieren, ob alles sauber ist und als Vermieterin darf sie das

Nein, darf Sie nicht ! Sie haben das Besitzrecht. Eine Besichtigung ist nur in ganz engen Grenzen legitim. Das vorgenannte Interesse begründet ein solches Besichtigungsrecht nicht.

Es stände im Mietvertrag, das sie in meine Wohnung darf und zwar einmal pro Monat nach Vorankündigung.

Die Klausel ist im Rahmen eines Formularvertrages m.E. unwirksam, da Sie eine unangemessene Benachteiligung des Mieters darstellt.

Zudem weiß sie nicht mehr, wie die Küche von mir ist.

Geht sie auch nichts an.

Sie wäre ja immer freundlich zu mir gewesen und sie hätte genug eigene Sorgen und sie geht zur Polizei und dann kommt sie mit Polizei in meine Wohnung.

Ihre eigenen Sorgen sind ihr eigenes Problem. Ganz sicherlich kommt die Dame nicht mit der Polizei in Ihre Wohnung - weshalb auch. Für die Polizei gibt es hierfür keinerlei Veranlassung geschweigedenn Rechtsgrundlage. Ein gewaltsames Eindringen würde Gefahr im Verzug (nicht vorliegend) oder einen gerichlichen (Räumungs-) Titel voraussetzen. Beides liegt jedoch nicht vor.

musste mir sagen lassen, das sie beim Anwalt war und lt. diesem sie die Wohnung betreten darf

Da würde ich mich an Ihrer Stelle nicht nevös machen lassen. Kaum vorstellbar, dass ein Anwalt ihr sowas erzählt hat. Grds. besteht zwar ein Besichtigungsrecht, jedoch lediglich nach vorheriger Anmeldung und lt. herrschender Rechtssprechung auch nur ein- maximal zweimal im jahr.

Es stände noch gar nicht fest, das sie in meine Wohnung zieht.

Sowieso. Hierfür wäre zunächst ein Kündigung des Mietverhältnisses Voraussetzung. Diese jedoch noch gar nicht vorzuliegen.

Lesen Sie bitte auch hierzu:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/eigenbedarf.htm

Fraglich ist auch, ob der Eigenbedarf nicht bei Vertragsschluss schon vorhersehbar war und die Eigentümerin mit Ihrem Begehren ausgeschlossen ist.

Zweimal hat sie die Frage gestellt, ob ich was zu verbergen hätte.

Dieses Verhalten grenzt nun schon fast an Nachstellung. Unser Strafgesetzbuch stellt ein solches Verhalten mittlerweile sogar unter Strafe. Überlegen Sie sich, ob Sie den Spiess nicht einfach umdrehen möchten:

http://dejure.org/gesetze/StGB/238.html

Zusammenfassend gilt:

Das Verhalten ihrer Vermieterin mutet pathologisch an und scheint eine ernsthafte Einschränkung Ihrer Lebensqualität mit sich zu bringen. Rechtlich hat Ihrer Vermiertin m.E. keinerlei Möglichkeiten - Sie jedoch schon !!

Ziehen Sie in Erwägung, eine professionelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen und sich über Ihre Möglichkeiten aufklären zu lassen.








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