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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe eine Wohnung seit dem 1 April ohne Mietvertrag bezogen.
Bei der Wohnungsübergabe war der Vermieter zwar dabei,aber ohne Mietvertrag.Alles was er notiert hatte war nur,höhe der Miete 350€ für 55qm,ab 1.1.2008 sind 400€ zu bezahlen.Und es wurden noch hinzu 2 Mängel aufgeschrieben(Tür und Toilette).
Ich habe bis dato noch keine Miete bezahlt,weil ich weder noch eine Kontoverbindung noch einen Mietvertrag bekommen hab.
Jeztzt die Frage,kann der Vermieter die Miete bis heute rückwirkend einfordern?
Ich habe von einem Nachbarn die Kontoverbindung jetzt erhalten.
Sollte ich die Miete jetzt überweisen,oder es lieber lassen(rein rechtlich)????

Vielen Dank für eine Antwort
Stichwörter: mietvertragwie + gebunden

3 Kommentare zu „Mietvertrag?Wie gebunden???”

Der_Mario Experte!

Natürlich ist auch ein mündlich geschlossener Mietvertrag gültig! Du bist also zur Zahlung der vereinbarten Miete verpflichtet.

derbösemann

Kann der Vermieter also die Miete auch rückwirkend einklagen,oder???

Der_Mario Experte!

Ja.
Und Du solltest Deine Rückstände möglichst bald begleichen...

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