 hat diese Frage gestellt
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 Gast  
 
		Was soll den die Freistellung vom Wohnberechtigungsschein sein?
Ich kenne nur die Freistellung von der Fehlbelegungsabgabe und die Freistellung von der Belegungsbindungen.
Diese beiden Begrifflichkeiten sind insofern unmissverständlich:
Braucht man für die Wohnung keinen WBS (mehr), so braucht man mangels WBS auch keine Fehlbelegungsabgabe mehr zahlen.