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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin neu hier und brauche ein paar Auskünft. Wir sind vor 21 Jahren in eine Mietwohnung gezogen. Es wurde kein Übergabeprotokoll erstellt und
der damalige Hausverwalter ist verstorben und sein Sohn hat alle Pflichten übernommen. Leider ist dieser nicht sehr kooperativ.
Wir haben am Balkon schon vom Vormieter eine Markise übernommen und diese soll nun unbedingt abgenommen werden. Es ist keine mitvermietete Sache.
Dann steht weiter in unserem Mietvertrag, streichen der Türen. Nun wird von uns verlangt, wir sollen die Türrahmen streichen in matt-weiss, ursprüngliche Farbe war grau. Im Mietvertrag steht nichts von Türrahmen. Wie sollen wir uns da verhalten.
Die ganze Wohnung soll weiss gestrichen werden. Ist auch in Ordnung so.
Nur es handelt sich um eine Wohnung aus den 70'n und unter der Tapete sind reine Betonwände, die nach dem streichen mit Sicherheit nicht sehr schön aussehen werden. Aber die Tapeten sollen auf jeden Fall runter.

Für Tips und Hinweise wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank.
Evelyn
Stichwörter: künigen + mietvertrag + jahren

3 Kommentare zu „Mietvertrag künigen nach 21 Jahren”

Gast Experte!

So ganz klar wird nicht, was denn eigentlich Ihre Fragen sind.
Die Markisen darf der Vermieter selbstverständlich entfernen, wenn diese alt oder unansehnlich sind.
Zu Türen gehören im allgemeinen Sprachgebrauch auch die Türrahmen, da man selbstverständlich keine Türen neu streicht ohne die Türrahmen mit zu streichen.
Ob bei Auszug die Tapeten abgerissen werden müssen oder nicht, hängt von den Vereinbarungen der Schönheitsreparaturen im Mietvertrag ab.
Haben Sie bis dato keine gemacht oder nun seit ca. 5 Jahren dieselben Tapeten in der Wohnung, wäre es dem Mieter zumutbar, diese bei Auszug zu entfernen.
Es spielt keine Rolle ob die Wände hinterher nur gestrichen werden sollen oder nicht. Ein Malerprofi bekommt auch Wände aus einem 70er Jahre-Bau so hin, dass man hinterher die Wohnung nur streichen kann.

fliegerandi

Vielen Dank für die Antwort. DAs mit den Türen habe ich mir schon so gedacht. Allerdings bin ich der Meinung, es muss bei den Türrahmen der Ursprungszustand hergestellt werden. Der Ursprung war grau und nicht matt-weiss. Des weiteren steht nicht in unserem MV, das ein Profi die
Wände streichen muss. Also müßte es doch ausreichen, wenn es der Mieter ordentlich ausführt.

Grüße
Evelyn

Susanne Experte!

Ohne ganz genaue Angaben der Vereinbarungen des Mietvertrags kann hier kein Mensch eine vernünftige Auskunft geben. Entweder Sie lassen den MV von einem Fachanwalt prüfen oder posten hier den genauen Wortlaut, der zu den Schönheitsreparaturen vereinbart wurde.
Dann könnte man ggf. auch einschätzen, ob die vereinbarungen rechtswirksam sind und überhaupt gemacht werden müssen oder ob die Klauseln möglicherweise nichtig sind!!!

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