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Darwinikus hat diese Frage gestellt
Ich wohne seit knapp 9 Monaten in einer Wohnung mit 2 Balkonen (Mehrfamilienhaus). Die Wohnung ist frisch saniert und Top, nur die Balkone waren bei Einzug in "gebrauchtem" Zustand, aber einwandfrei nutzbar. Es blätterte eben etwas Farbe ab und da beide nicht überdacht sind, wuchs ein wenig Moos auf dem Stein, aber nichts Wichtiges.

Im November hiess es dann plötzlich, das Dach müsse gemacht werden und in einem Aufwasch erledige man dann auch noch die Fassade des Hauses und natürlich auch die Balkone. Bis Ende Januar müsse das alles erledigt sein. Gerüst wurde also aufegbaut, Dach saniert und der Boden der Balkone etwa 10 Zentimeter (Minimum) abgetragen, dann Dachpappe daraufgeschweisst und dann: gar nichts mehr. Kurz vor Weihnachten wurde das Gerüst abgebaut und die Fassade sowie die Balkone verblieben in halbfertigem Zustand:

- mindestens 10 Zentimeter Boden weniger (wieviel bleibt dann noch)
- Müll wurde auf ihnen abgelegt, ebenso Bauschutt und -Dreck
- Abflüsse funktionieren nicht
- auf dem grossen Balkon steht seitdem das Wasser, weil ja auch nicht betoniert und begradigt wurde

Ob wir das Balkone betreten dürfen wissen wir (die Mieter) nicht. Die Verwaltung beschwichtigt nur und sagt, der Eigentümer des Hauses gäbe ihnen auch keine weiteren Informationen. Da die Balkone nicht abgesperrt seien, könne man die wohl nutzen.

Seit Januar telefonieren wir nun schon der Hausverwaltung und dem Eigentümer hinterher, immer wurden wir vertröstet. Man wisse nichts, aber es ginge bald weiter.

Vor zwei Wochen hiess es dann endlich, ab 05. März würden die Balkone wahrscheinlich fertiggestellt werden! Die Freude war gross, doch bis heute ist NICHTS passiert!!! Kein Gerüst, kein Bauarbeiter, gar nichts.

Im Winter finde ich sowas nicht allzu schlimm, aber jetzt wird es langsam warm und man möchte sich doch mal auf einen seiner Balkone setzen oder wenigstens Wäsche trocknen. Da wir keine klare Aussage über die Betretbarkeit haben, fällt das aber momentan flach.

Was kann ich tun? Mietminderung ist mir nicht wirklich wichtig, das wäre ohnehin nicht viel Geld, aber was gäbe es sonst noch für Möglichkeiten?

Wie kann man das noch klären? Demn Eigentümer und die Hausverwaltung endlich mal zum handeln zwingen?

Fotos der Balkone und des Zustands liegen der HV vor und wurden an den Eigentümer weitergeleitet.

Wäre es möglich, selbst eine Firma zu beauftragen, da ja nichts weiter geschieht? Zahlen sollte dies dann natürlich die HV oder der Hauseigentümer. Ich würde den Spass ja auch selber betonieren, allerdings hätte ich dann auch gern die Kosten wieder und vorallem: jemanden der den fremden Müll vom Balkon räumt! Ich trage den bestimmt nicht durch meine Wohnung und 4 Stockwerke nach unten...

Ich bin für jede Hilfe, jeden Anhaltspunkt dankbar....


3 Kommentare zu „Balkon-Sanierung - nach 4 Monaten passiert nichts mehr”

Berthelstal Experte! 15.03.2011 07:55

Eine Firma beauftragen können Sie nicht. Das könnte sehr teuer werden, zumal erheblich in die die Bausubstanz eingegriffen werden muß.
Obendrein ist nicht nur Ihr Balkon davon betroffen.
Diese Überlegung vergessen Sie schnell wieder.
Aber Sie können Mietminderung ab Zeitpunkt des Mangels, auch rückwirkende, geltend machen. Auch wenn es Ihnen nicht so sehr auf das Geld ankommt, vielleicht denkt der Eigentümer darüber anders.
Über die Höhe finden sich im Internet genügend Anhaltspunkte.

Balkonexperte Experte! 15.03.2011 09:19

Ich denke, dass Sie wegen der Mietminderung nicht allzu lange suchen müssen. In der Regel wird der Balkon mit 25% der Fläche zur Wohnfläche gerechnet. Wenn Ihnen diese Fläche zu Nutzung fehlt, Sie aber dafür Miete bezahlen, dann sollten Sie die Miete um diesen Betrag kürzen.

Bladder Experte! 15.03.2011 19:42

Hier mal ein Beispielurteil:

Balkon (unbenutzbar)

Wegen Reparaturbedürftigkeit nicht benutzbar.

LG Berlin, MM 1986, Nr. 9, S. 27. >Mietminderung 3 %<


Mietminderungen werden von der Bruttomiete berechnet.
Und im übrigen hat die Fläche des Balkons überhaupt nichts mit der Mietminderung zu tun.
Die Mietminderung bezieht sich auf den Wohnwert der gesamten Wohnung.

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