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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Ihr,

hab mal eine frage zu meinem mietvertrag. es ist ein sog. staffelmietvertr. die erste erhöhung ist am 1.6.06 und ich möchte aus der wohng. ausziehen, die kündigungsfrist betr. 3 mon.
nun habe ich vor kurzem irgendwo gelesen oder im tv gehört, daß man u.U. auch mit ein-monatiger kündigungsfrist aus dem vertrag kommt. dummerweise habe ich es nicht notiert.
weiss jemand darüber bescheid?

danke im voraus
Stichwörter: kündigen + mietvertrag + frist

1 Kommentar zu „mietvertrag kündigen 1mon. frist”

Immobilienwirt Experte!

Also, da bei dir 3 Monate vereinbart sind, kommst du auch nicht darum.

Andere Kündigungsfristen sind möglich jedoch in deinem Fall sehr unwahrscheinlich, fallst du nicht einen Grund vortragen kannst, der dich zur frsitlosen Kündigung berechtigt.

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