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JollyJoker2009 hat diese Frage gestellt
Hallo....ich habe einen komplizerten Fall...für mich jedenfalls.
Habe mit meiner Freundin einen gemeinsamen Mietvertrag.Nun hatte sie einen anderen Mann kennengelernt und ist....als ich zur Arbeit war...völlig überraschend ausgezogen und hat die komplette Einrichtung mitgenommen.Außerdem hat sie auch persönliches Eigentumvon mir mitgenommen,was ich vor dieser Beziehung hatte und auch Dinge die ich während der Beziehung gekauft hatte....Bilder...Dekoration usw.Keine großen Werte...für mich aber schon.Da sie die Wohnung komplett leer gemacht hat sind natürlich auch alle Kassenbons usw.verschwunden.
Meine Fragen :
Wie lange müsste sie sich hälftig noch an die Miete beteiligen ???Ich könnte zum 1.6.eine günstige Betriebswohnung bekommen,die mich auch um 1 std.näher an meinen Arbeitsplatz bringt.Oder muß sie nur noch für 3 Monate die Beteiligung tragen???Die Wohnung ist für 1 Person zu teuer.
Welche Möglichkeiten habe ich um wieder an die Dinge zu kommen die mir gehören???Meine Freundin bezog beim Einzug Hartz IV.Etwa 1 Jahr lang habe ich mit meinem Gehalt den Lebensunterhalt bestritten.Muß ich unbedingt Kaufbelege vorlegen...die sie ja alle mitgenommen hatte??????
Was ist mit den Dingen die zu Weihnachten 2010 und Geb.Tag 2011 verschenkt wurden...darf ich diese behalten????
Der Auszug war vor 5 Wochen.In der Zwischenzeit war sie in meiner Abwesenheit wieder 2x in der Wohnung und hat wieder Sachen rausgeholt.
Gibt es eine Möglichkeit dies zu unterbinden.?????
Viele Fragen....aber vielleicht hat hier jemand einen Rat....denn ich bin völlig verzweifelt.
DANKE

5 Kommentare zu „Gemeinsamer Mietvertrag/Auszug einer Partei”

Berthelstal Experte! 03.12.2011 13:55

Ein gemeinsamer Mietvertrag kann auch nur gemeinsam gekündigt werden.
Soviel zum Mietrecht.
Alles andere hat damit nichts zu tun und sollten sich einen Anwalt nehmen (Eigentumsdelikte ?).

JollyJoker2009 03.12.2011 15:04

Vielen Dank für die Antwort....sie ist aber der Meinung nur noch für 3 Mon.zahlen zu müssen.Ist dies richtig,oder gibt es da keine Fristen ???Ich hätte ja zum 1.6.eine Betriebswohng.und kann 2 Ümzüge innerhalb von 6 Mon.finanziell nicht bewältigen.Noch eine Zusatzfrage : Muß auch die Kaution aufgeteilt werden ???
Vielen Dank

Berthelstal Experte! 03.12.2011 16:50

Nochmal !
Solange der Mietvertrag durch sie beide nicht fristgerecht aufgelöst ist, bleibt Ihre Freundin auch Mitmieterin. Die Meinung Ihrer Freundin ist nicht maßgebend, sondern das Gesetz.
Allerdings kann sich der Vermieter sein Geld dort holen, wo er es am ehesten erwarten kann; könnte auch Sie treffen.
Alles andere erfahren Sie beim Anwalt, zu dem ich Ihnen dringend raten würde.

JollyJoker2009 03.12.2011 17:17

Vielen lieben Dank.Ich denke dann sollte ich mir einen anderen Anwalt suchen.Hatte dort vorab ein Beratungsgespräch und man sagte mir dort das sie mit dieser Aussage Recht hätte nur bis zur nächstmöglichen Kündigungsfrist zahlen zu müssen.Ich habe mir das nicht vorstellen können.Nochmals großen Dank für die Aufklärung.

Berthelstal Experte! 03.12.2011 20:18

Wundert mich aber. Der Anwalt müßte das doch wissen, vielleicht gab es zwischen Ihnen un den Anwalt Mißverständnisse.
Das kann ganz schnell passieren, wenn ein Detail nicht richtig dargestellt wurde.
Also mit anderen Anwalt bereden.

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