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Anspruch Kellerabteil aus Vertrag
chris2480 hat diese Frage am 06.07.2022 gestellt
Hallo Zusammen,
in meinem Mietvertrag habe ich unter Wohnräume / Zubehör ein Kellerabteil aufgeführt.
Bei der Wohnungsübergabe ist seiner Zeit der Hausverwaltung aufgefallen, dass kein Kellerabteil vorhanden ist. Im Übergabe Protokoll habe ich somit auch kein Kellerabteil abgenommen da es ja im Vertrag steht.
Nun beruft sich die Hausverwaltung darauf, dass dadurch der Anspruch auf ein Kellerabtiel erloschen ist. Meiner ansicxht nach ist hier der Mietvertrag relevant und nicht ein Übergabeprotokol.
Gibt es hierzu erfahrungswerte ? Danke und beste Grüße
in meinem Mietvertrag habe ich unter Wohnräume / Zubehör ein Kellerabteil aufgeführt.
Bei der Wohnungsübergabe ist seiner Zeit der Hausverwaltung aufgefallen, dass kein Kellerabteil vorhanden ist. Im Übergabe Protokoll habe ich somit auch kein Kellerabteil abgenommen da es ja im Vertrag steht.
Nun beruft sich die Hausverwaltung darauf, dass dadurch der Anspruch auf ein Kellerabtiel erloschen ist. Meiner ansicxht nach ist hier der Mietvertrag relevant und nicht ein Übergabeprotokol.
Gibt es hierzu erfahrungswerte ? Danke und beste Grüße
1 Kommentar zu „Anspruch Kellerabteil aus Vertrag”
Kasimo 09.07.2022 10:32
Im Übergabeprotokoll kann es natürlich nicht aufgeführt werden, wenn du keines bekommen hast. Denn Zweck des Protokolls ist es ja, den Zustand und Umfang der übergebenen Mietsache zu dokumentieren, nicht mehr und nicht weniger. Ob man einen Anspruch auf etwas hat, ergibt sich daraus nicht, sondern nur aus dem Vertrag.
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