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Der_Mario
Wenn die Gesundheit gefährdet ist, darf man fristlos kündigen. Dafür würde allerdings nicht [/i:c50df]nur ein einfaches ärztliches Attest ausreichen, um die Gesundheitsgefährdung festzustellen. Bei Schimmel, Gestank im Treppenhaus und braunem Wasser spricht aber m. E. einiges dafür.
Sinnvoll wäre es, das ganze über einen Fachanwalt machen zu lassen.
Dormelchen
Tja im Moment haben wir noch das Problem ..
Der Vermieter ( die alte Frau ) ist immer noch in einer Klinik .. wo auch immer
und die Tochter mit der wir das vertragliche etc immer geregelt haben ist IMMER noch im Urlaub..
wir haben nun den 4.9.
Kündigung ist bei ihr ja schon im Briefkasten seit 2 Tagen ..
Ich dreh da echt noch durch