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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
in meinem Wohngeldantrag bin ich in der Mietenstufe 1 einsortiert, weil unsere Gemeinde weniger als 10.000 Einwohner hat und darum der Landkreis in Ansatz gebracht wird.
Nun ist es aber so, dass bei uns die niedrigste Miete, das ist die für städtischen Wohnraum, schon der Mietenstufe 4 entspricht, da hier eine Angleichung an die ortsübliche Miete stattgefunden hat. Privater Mietraum ist noch viel teurer. Das Anliegen des WoGG, nämlich familiengerechten Wohnraum bei Bedarf mitzufinanzieren, wird hier komplett ausgehebelt.
Lohnt es sich da zu klagen, oder gibt es noch andere Möglichkeiten???
Stichwörter: passt + mietenstufe

2 Kommentare zu „Mietenstufe passt nicht”

rhw Experte!

Hallo,

schreib das doch einfach mal an das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Meiner Erfahrung gibt es dort ernsthafte Response. Die letzte Anpassung der Mietenstufenliste ist zwar noch nicht allzu lange her, aber irgendwer muss der Regierung ja immer mal mitteilen, dass Nachbesserungen nötig sind.

MfG
rhw

Gast Experte!

Hallo,
danke für den Tip; ich hab' da hingepostet und bin sehr gespannt auf eine Antwort.

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