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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
folgendes Problem hinsichtlich der Nebenkostenabrechnung:
Seit 1998 wohne ich zur Miete in einem Haus, das weiterhin nur noch von meinem Vermieter bewohnt wird.
Kürzlich (Juli) hat er mir die Nebenkostenabrechnung für die Jahre 1999 bis 2002 vorgelegt. Mir ist bekannt, dass diese Ansprüche verwirkt bzw. verjährt sind. Er hat 2 Berechnungsmodi angegeben: zum einen nach Personenzahl (3 von seiner Seite + ich) bzw. nach Miteigentumanteil. Er ist relativ forsch, droht mir mit dem Anwalt, wenn ich nicht auf seine Forderung eingehe bzw. das er andere Seiten aufziehen wird. Ich bin so gut wie nie zuhause, verbringe ca. 4 Monate im Jahr im Ausland, habe jedoch keine eigenen Wasser- bzw. Heizkostenzähler.
Meine Fragen: Kann er nach Miteigentum abrechnen (ich habe einen Standardmietvertrag, indem alle Optionen angegeben sind: Personenzahl, Wohnfläche, Verbrauch, Miteigentum) auch wenn ich nur Mieter bin?
Wie würdet ihr mit dieser Situation umgehen, ich wohne schließlich mit diesen Leuten in einem Haus.
Grüße
Nadja
Stichwörter: nebenkosten + umlageschlüssel

1 Kommentar zu „Nebenkosten umlageschlüssel”

Gast Experte!

Hallo Nadja,

ich nehme an für eine Antwort ist es reichlich spät. Das mit dem Miteigentumsanteil habe ich nicht genau verstanden. Ich weiss nur ein Vermieter kann einem Mieter in einem 2-Familienhaus ohne Angabe von Gründen unter Zugabe von 3 Monaten auf die gesetzliche Kündigungsfrist kündigen.
Bei der Umlage von NK wie Wasser muss er einen plausiblen Schlüssel ansetzen. Dabei kann er natürlich nicht berücksichtigen wie oft man anwesend ist. Über die Anwesenheit auf den Verbrauch zu schliessen ist ebenso unmöglich wie den Verbrauch von jemanden einzuschätzen, der ständig anwesend ist.

Gruss Frank

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