 hat diese Frage gestellt
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 Gast  
 
		Ursprungszustand ok!
Hab jedoch gestern abend mehrmal meinen alten Mietvertrag durchgelesen und hier steht unter Schönheitsrparaturen "Zu den Schönheitsrreparaturen gehören Anstrich der Wände und Decken, dem das Anbringen einer weiß gestrichenen Rauhfastertapete gleichsteht ..." drin! Bedeutet doch das eine weiße gestrichene Wand eine Tapezierte gleichstellt, und Tapeziert wär der Ursprungszustand der Wohnung!?
Dank für den Link des Tepichbodens!		
 FischkoppStuttgart  
 
		Wer ist für die Schönheitsrenovierung zuständig?
Haben sie da eine Klausel im Mietvertrag. (alle 3,5,7 Jahre)
Wenn der VM beweisen kann, das der Raum Tapeziert war vor einzug, kann er Tapete verlangen (ist meines erachtes auch üblich)
 Habe nichts dazu gefunden. Diese Antwort ist objektiv!		
 Gast  
 
		Es steht im Mietvertrag "Der Mieter übernimmt die Schönheitsreparaturen während der Mietdauer" - somit ich was ich auch einsehe! Die Übliche Klausel mit den alle 3,5,7 Jahren habe ich drin.
Nachweißen das vorher Tapeziert war? Nehme mal an das Foto's vorhanden sind.
Ich frage mich halt nur, was mit dem "anstrich der Wände gleichzusetzen mit einer Rauhfasertapete" an sich hat. Glaub ich werde hier wohl den Mieterschutzverein um hilfe fragen müssen.