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herrlehmann hat diese Frage gestellt
Hallo liebes forum,
es geht sich um folgendes problem.
nach langem hin und her wurde unser haus, in dem wir zur miete wohnen, verkauft. der neue vermieter war eben da und sagte uns das er das komplette haus zum eigenbedarf nutzen möchte, quasi wir müssen ausziehen.
wir wohnen mit 5 personen plus kleiner katze hier.
unser mietvertrag schreibt eine kündigungsfrist von 3 monaten vor.
jetzt aber meine frage:
wir wohnen seid 1998 (also seid 10 jahren hier) wirkt sich das auf die kündigungsfrist aus?
weil es ist utopisch ein neues haus für unsere familie in nur 3 monaten zubesorgen.

was gibt es alles für möglichkeiten?

ich danke euch schonmal im vorraus.


viele grüße

herrlehman

1 Kommentar zu „Kündigung wegen eigenbedarf”

Ghostraider Experte!

Ich denke mal das Sie so 9 bis 12 Monate Kündigungsfrist haben.
Zudem darf der neue Eigentümer erst kündigen wenn er im Grundbuch eingetragen ist.

Auch wenn der Vermieter im Recht ist, kann die Kündigung unwirksam sein. „Es gibt immer wieder Eigentümer, die ihren Mietern in einem Zweizeiler mitteilen, dass sie ‚das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zum nächstmöglichen Termin beenden wollen’. In solchen Fall kann sich die Betroffenen erst einmal beruhigt zurücklehnen. In der Kündigungserklärung muss genau beschrieben sein, mit was der Vermieter seinen Eigenbedarf begründet. Dazu gehören auch Angaben, für wen der Eigenbedarf angemeldet wird und warum er notwendig ist.

Nicht ausreichend ist der bloße Wunsch, die Wohnung selbst zu benutzen.

Außerdem muss die Kündigung schriftlich erfolgen und dem Mieter im Original zugestellt werden.

Hier nochmal was zu lesen.

http://www.mieterbund.de/recht/main_recht_kuendschutz.html

Gruß
ghost

P.s. Auf jeden Fall würde ich nach Erhalt der Kündigung einen Rechtsanwalt aufsuchen und alles prüfen lassen.

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